Hamburg (ots) -
LichtBlick begrüßt die Pläne des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), der Autobahn GmbH des Bundes und der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, das Durchleitungsmodell beim Ausschreibungskonzept an rund 130 unbewirtschafteten Rastanlagen zur Voraussetzung zu machen und damit erstmals an einer Vielzahl von öffentlichen Ladepunkten in Deutschland einzuführen.
Dazu erklärt Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick: "Mit diesem Ausschreibungsverfahren wird Historisches geschaffen. Beim Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur wird erstmals fairer Wettbewerb an der Ladesäule berücksichtigt. Die Angebotsvielfalt sorgt für mehr Akzeptanz und transparente Preise beim Laden von großen Strommengen unterwegs. Das wird sich als wahrer Booster für den klimafreundlichen Güterverkehr erweisen." Bereits seit Jahren fordert LichtBlick die flächendeckende Einführung des Modells.
Entwicklung richtungsweisend für E-Pkw-Bereich
Das Durchleitungsmodell ermöglicht einen diskriminierungsfreien Zugang von Stromanbietern zu öffentlichen Ladesäulen. Damit können Fahrer*innen von E-Lkws und -Pkws an Ladesäulen unterwegs den Stromanbieter ihrer Wahl auswählen und an jede Ladesäule mitnehmen. Das Chaos aus verschiedenen Zugangsmöglichkeiten wird aufgelöst, Preise und Stromqualität werden transparent. Fairer Wettbewerb und damit auch verbraucherfreundliche Preise an öffentlichen Ladesäulen werden so gefördert. Gleichzeitig erhalten die Betreiber für Installation, Betrieb und Wartung ein Nutzungsentgelt, das auch eine angemessene Rendite des eingesetzten Kapitals sicherstellt. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird damit unabhängig von staatlicher Förderung.
Bereits seit Jahren dokumentiert LichtBlick mit dem Ladesäulencheck und der Monopolanalyse, dass es aufgrund der über Jahre verfestigten Monopolstellung der lokalen Ladesäulenbetreiber zu überhöhten Preisen an öffentlichen Ladesäulen für E-Pkws kommt. Einen solchen Zusammenhang zwischen hohem Marktanteil und höheren Preisen hat auch die Monopolkommission in ihrem letzten Sektorgutachten Energie (https://www.monopolkommission.de/images/PDF/SG/9sg_energie_volltext.pdf) (S. 126) festgestellt.
"Das Ausschreibungsverfahren zeigt, wie der Ladesäulenmarkt im E-Pkw-Sektor reformiert werden kann - durch politischen Willen. Je früher dies geschieht, desto schneller werden sich verbraucherfreundliche Preise an öffentlichen Ladesäulen auch für E-Autofahrer*innen einstellen", sagt Adam.
Bei der Ladeinfrastruktur handelt es sich um sog. natürliche Monopole, bei denen sich kein Wettbewerb einstellen wird. Die Lösung für einen verbraucherfreundlichen und günstigen Zugang zur Ladeinfrastruktur liegt daher in der Schaffung von Wettbewerb an der Ladesäule. Nur so wird ein breiter Umstieg auf Elektromobilität und damit die dringend erforderliche Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehrsbereich gelingen.
Pressekontakt:
Ata Mohajer, Communication Manager
Tel. +49 40 63601087, ata.mohajer@lichtblick.de
LichtBlick SE, Klostertor 1, 20097 Hamburg
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22265/5824518
LichtBlick begrüßt die Pläne des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), der Autobahn GmbH des Bundes und der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, das Durchleitungsmodell beim Ausschreibungskonzept an rund 130 unbewirtschafteten Rastanlagen zur Voraussetzung zu machen und damit erstmals an einer Vielzahl von öffentlichen Ladepunkten in Deutschland einzuführen.
Dazu erklärt Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick: "Mit diesem Ausschreibungsverfahren wird Historisches geschaffen. Beim Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur wird erstmals fairer Wettbewerb an der Ladesäule berücksichtigt. Die Angebotsvielfalt sorgt für mehr Akzeptanz und transparente Preise beim Laden von großen Strommengen unterwegs. Das wird sich als wahrer Booster für den klimafreundlichen Güterverkehr erweisen." Bereits seit Jahren fordert LichtBlick die flächendeckende Einführung des Modells.
Entwicklung richtungsweisend für E-Pkw-Bereich
Das Durchleitungsmodell ermöglicht einen diskriminierungsfreien Zugang von Stromanbietern zu öffentlichen Ladesäulen. Damit können Fahrer*innen von E-Lkws und -Pkws an Ladesäulen unterwegs den Stromanbieter ihrer Wahl auswählen und an jede Ladesäule mitnehmen. Das Chaos aus verschiedenen Zugangsmöglichkeiten wird aufgelöst, Preise und Stromqualität werden transparent. Fairer Wettbewerb und damit auch verbraucherfreundliche Preise an öffentlichen Ladesäulen werden so gefördert. Gleichzeitig erhalten die Betreiber für Installation, Betrieb und Wartung ein Nutzungsentgelt, das auch eine angemessene Rendite des eingesetzten Kapitals sicherstellt. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird damit unabhängig von staatlicher Förderung.
Bereits seit Jahren dokumentiert LichtBlick mit dem Ladesäulencheck und der Monopolanalyse, dass es aufgrund der über Jahre verfestigten Monopolstellung der lokalen Ladesäulenbetreiber zu überhöhten Preisen an öffentlichen Ladesäulen für E-Pkws kommt. Einen solchen Zusammenhang zwischen hohem Marktanteil und höheren Preisen hat auch die Monopolkommission in ihrem letzten Sektorgutachten Energie (https://www.monopolkommission.de/images/PDF/SG/9sg_energie_volltext.pdf) (S. 126) festgestellt.
"Das Ausschreibungsverfahren zeigt, wie der Ladesäulenmarkt im E-Pkw-Sektor reformiert werden kann - durch politischen Willen. Je früher dies geschieht, desto schneller werden sich verbraucherfreundliche Preise an öffentlichen Ladesäulen auch für E-Autofahrer*innen einstellen", sagt Adam.
Bei der Ladeinfrastruktur handelt es sich um sog. natürliche Monopole, bei denen sich kein Wettbewerb einstellen wird. Die Lösung für einen verbraucherfreundlichen und günstigen Zugang zur Ladeinfrastruktur liegt daher in der Schaffung von Wettbewerb an der Ladesäule. Nur so wird ein breiter Umstieg auf Elektromobilität und damit die dringend erforderliche Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehrsbereich gelingen.
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