In der BU-Beratung kann die konkrete Verweisung eine mögliche Haftungsgefahr für Makler darstellen. Der Versicherer HDI verzichtet beim Neuabschluss auf diese Klausel. Welche Strategie verfolgt der Anbieter und was bedeutet das für die Beratung? HDI-Vorstand Fabian von Löbbecke und BU-Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke klären auf. Interview mit Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, und Fabian von Löbbecke, Vorstand ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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