Straßburg - Ursula von der Leyen ist als EU-Kommissionspräsidentin wiedergewählt worden. Die Christdemokratin kam am Donnerstag bei der Wahl durch das Europäische Parlament in Straßburg auf 401 von 707 gültigen Stimmen. Sie übertraf die notwendigen 361 Stimmen für die absolute Mehrheit damit überraschend deutlich.
Hätte es keine Mehrheit für eine zweite Amtszeit der CDU-Politikerin gegeben, hätten die europäischen Staats- und Regierungschefs bis zu einem Monat Zeit gehabt, um einen neuen Namen vorzuschlagen. Vielfach war befürchtet worden, dass das die EU in eine Krise stürzen könnte.
Am Morgen hatte von der Leyen in ihrer Bewerbungsrede vor dem Parlament versucht, mit verschiedenen Kompromissen die Fraktionen der Mitte für sich zu gewinnen. Unter anderem versprach sie der liberalen Renew-Fraktion Ausnahmen beim Verbrenner-Aus für sogenannte E-Fuels. Bei ökologischen Fragen schlug sie einen "Clean Industrial Act" vor und im sozialen Bereich stellte sie einen Kommissar für Wohnungspolitik in Aussicht.
Von der Renew, den Grünen und der S&D waren daraufhin positive Reaktionen zu vernehmen. Die Wahl zur Kommissionspräsidentschaft ist allerdings geheim und unterliegt keinem Fraktionszwang.
Hätte es keine Mehrheit für eine zweite Amtszeit der CDU-Politikerin gegeben, hätten die europäischen Staats- und Regierungschefs bis zu einem Monat Zeit gehabt, um einen neuen Namen vorzuschlagen. Vielfach war befürchtet worden, dass das die EU in eine Krise stürzen könnte.
Am Morgen hatte von der Leyen in ihrer Bewerbungsrede vor dem Parlament versucht, mit verschiedenen Kompromissen die Fraktionen der Mitte für sich zu gewinnen. Unter anderem versprach sie der liberalen Renew-Fraktion Ausnahmen beim Verbrenner-Aus für sogenannte E-Fuels. Bei ökologischen Fragen schlug sie einen "Clean Industrial Act" vor und im sozialen Bereich stellte sie einen Kommissar für Wohnungspolitik in Aussicht.
Von der Renew, den Grünen und der S&D waren daraufhin positive Reaktionen zu vernehmen. Die Wahl zur Kommissionspräsidentschaft ist allerdings geheim und unterliegt keinem Fraktionszwang.
© 2024 dts Nachrichtenagentur