Mitteilung / Schreiben der One Square Advisory Services S.à.r.l.:
Anleihegläubigerinformation im Insolvenzverfahren der Deutsche Lichtmiete AG
Sehr geehrte Anleihegläubigerinnen,sehr geehrte Anleihegläubiger,in unserer Funktion als gemeinsamer Vertreter der Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) der Deutschen Lichtmiete AG, möchten wir Sie gerne über den aktuellen Stand im Insolvenzverfahren der Deutsche Lichtmiete AG und über wesentliche Entwicklungen der gläubigergeführten Auffanglösung bei der NOVALUMEN informieren.
- Solvente Liquidation der NOVALUMEN - Weitere Strafanzeigen gegen Herrn Hahn und Herrn RA Dr. Schirp- Verwertung der Installationen - Erlöse für die Direktinvestoren- Kaufangebot der Light Now AG - Ablehnung durch den Gläubigerausschuss- Liquidationserlöse- Einberufungsverlangen zur Abwahl des gemeinsamen Vertreters angekündigtSolvente Liquidation der NOVALUMEN GmbH - Weitere Strafanzeigen gegen Herrn Hahn und Herrn RA Dr. Schirp
Aufgrund andauernder persönlicher Angriffe, Verunglimpfungen und Drohungen durch Herrn Hahn, den ehemaligen Geschäftsführer der Deutschen Lichtmiete Gruppe und Gründer der Light Now AG, oder dem anwaltlichen Vertreter der Light Now AG, Herrn Rechtsanwalt Dr. Schirp, verbunden mit der wiederholten Verbreitung von Unwahrheiten hat der Geschäftsführer der NOVALUMEN GmbH, Maik Weber, sein Amt niedergelegt.
Die vorangehend beschriebenen Angriffe und Falschinformationen haben zu einer erheblichen Verunsicherung auf Kundenseite sowie unter den Mitarbeitern geführt. Zudem führt Herr Hahn einen Rechtstreit gegen die NOVALUMEN, mit dem er der NOVALUMEN untersagen lassen will, u.a. die Marken Deutsche Lichtmiete und DLM zu nutzen und damit den Neuabschluss von Miet- oder Kaufverträgen. Aus Sicht unserer Rechtsanwälte ist ein Berufen auf Markenrechte hinsichtlich solcher Leuchten, die sich in der Vermietung befinden und alternativ auch als Besicherung für die Anleiheemissionen vorsehen waren unzulässig bzw. rechtsmissbräuchlich.
Herr Hahn hatte die Rechte aus diesen Marken seinerzeit ohne erkennbare Gegenleistung seiner Frau abgetreten, die aus diesen Rechten von der Deutschen Lichtmiete Gruppe jährliche Lizenzgebühren in Höhe von ca. EUR 600.000 erhalten hatte. Diese Zahlungen waren Gegenstand einer Steuerprüfung und führten letztlich zu den Ermittlungen gegen Herrn Hahn u.a. wegen gemeinschaftlichem Betrug, zur Beschlagnahmung aller Vermögenswerte durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg und letztlich zur Insolvenz der Deutschen Lichtmiete.
Im Zuge dieser Ermittlungen wurde ebenfalls festgestellt, dass Herr Hahn bzw. die Deutsche Lichtmiete Gruppe Leuchten an sogenannte Direktinvestoren im Gesamtwert von ca. EUR 61,3 Mio. verkauft hatte. Allerdings waren bei weitem nicht alle verkauften Leuchten existent. Eine Bestandsaufnahme durch den Insolvenzverwalter hat ergeben, dass von 430.272 an Direktinvestoren und Anleger vermarkteten Leuchten gemäß den Ermittlungen der Insolvenzverwaltung nur 161.237 Leuchten produziert wurden.
Zudem liegen uns Vertragsdokumente zur Besicherung der Anleihen vor, aus denen hervorgeht, dass Herr Hahn Leuchten zur Sicherheit übereignet hat, die in den Warenwirtschaftssystemen nicht auffindbar sind, und damit die Auszahlung von Anleihegeldern veranlasst hat.
Seit Beginn des Insolvenzverfahrens führt Herr Hahn einen Feldzug gegen den Insolvenzverwalter, den gemeinsamen Vertreter und die NOVALUMEN. Dabei schreckt Herr Hahn auch vor mehr als fragwürdigen Methoden nicht zurück. So hat er sich beispielsweise in einem Telefonat mit dem VDE - Verband Deutscher Elektrotechniker Elektronik Informationstechnik e.V. als Mitarbeiter der NOVALUMEN und als Leiter des Qualitätsmanagements ausgegeben, um so an Informationen über den in Zusammenarbeit mit dem VDE laufenden ...
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