Berlin - SPD, FDP und Linke wollen das EU-Zurückweisungsverbot im Falle von Asylsuchenden beibehalten und lehnen Finnlands und Griechenlands Grenzschutzpolitik ab. Union und AfD würden es begrüßen, wenn das EU-Recht den Grenzbeamten künftig die Verhinderung illegaler Einreisen von Schutzsuchenden nicht mehr pauschal verbieten würde.
Nachdem Finnland per Gesetz EU-rechtswidrige Zurückweisungen von Schutzsuchenden ermöglicht hat, falls es zu größeren Bewegungen an der Grenze kommen sollte, sagte Alexander Throm, der innenpolitische Sprecher der Union, der "Welt": "Gerade, wenn illegale Migration als Mittel der hybriden Kriegsführung genutzt wird, müssen die EU-Staaten wehrhaft bleiben. Wer nach Russland oder Belarus mit einem Visum einreist, will weiterziehen ins westliche Europa." Putin und Lukaschenko würden die illegale Reise in die EU unterstützen, so der CDU-Politiker. "Insofern müsste auch internationales Recht für diesen Fall der Migration als Mittel der hybriden Kriegsführung angepasst werden."
Die AfD befürwortet Zurückweisungen von Asylsuchenden auch dann, wenn nicht feststellbar ist, dass ihre Reise nach Europa durch fremde Staaten gefördert wird: "Die AfD hat immer gesagt, dass die Hinnahme illegaler Grenzübertritte undemokratischer Blödsinn gegen die nationalen Interessen ist und am Ende nicht funktionieren wird", teilte Matthias Moosdorf, außenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion der "Welt" mit.
Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzende der SPD, antwortete auf die "Welt"-Frage, ob das EU-Recht reformiert werden sollte, sodass etwa in Griechenland oder Finnland die Zurückweisung von einigen Asylsuchenden EU-rechtskonform möglich würde: "Die EU-Asyl-Reform ist ein wichtiger Schritt, um den gemeinsamen Grenzschutz nach klaren rechtsstaatlichen Grundsätzen zu regeln. Diese wichtige Reform wäre ohne das Zutun der deutschen Bundesregierung nicht möglich gewesen. Sie eröffnet auch Handlungsmöglichkeiten, wenn Migration als Mittel missbraucht wird, um Europa zu destabilisieren. Wichtig ist hierbei ein europäisches, abgestimmtes Vorgehen."
Ann-Veruschka Jurisch (FDP) sagte der "Welt": "Das Recht auf Asyl wird leider zu oft missbraucht: Die Anerkennungsquoten liegen unter 50 Prozent. Die EU hat mit den neuen Grenzverfahren und der Krisenverordnung im Rahmen der GEAS-Reform Antworten darauf." An der EU-rechtlichen Vorgabe, dass Grenzbeamte nur jene Migranten zurückweisen dürfen, die nicht um Asyl bitten, möchte Jurisch jedoch nicht rütteln. "Laut Artikel 6 der EU-Asylverfahrensrichtlinie muss sichergestellt sein, dass auch an den Außengrenzen ein Asylantrag gestellt werden kann." Dies sei eine Konkretisierung des völker-, menschen- und europarechtlichen Refoulement-Verbots. Dieses sei historisch begründet durch die Erfahrung der Zurückweisung beispielsweise von jüdischen Flüchtlingen an der Schweizer Grenze.
Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Linke-Gruppe, argumentiert ebenfalls mit den Lehren aus dem Dritten Reich für die offenen Grenzen gegenüber Schutzsuchenden: "Ein Asylantrag muss geprüft werden, unabhängig davon, wie die Person in die EU gelangt ist. Vom Zurückweisungsverbot darf keinesfalls Abstand genommen werden, es ist eine der wichtigsten historischen Errungenschaften und Lehre aus Nazi-Deutschland und Erinnerung an das Versäumnis der Staaten, während des Zweiten Weltkrieges den Verfolgten des Nazi-Regimes keinen Zufluchtsort zu bieten."
Nachdem Finnland per Gesetz EU-rechtswidrige Zurückweisungen von Schutzsuchenden ermöglicht hat, falls es zu größeren Bewegungen an der Grenze kommen sollte, sagte Alexander Throm, der innenpolitische Sprecher der Union, der "Welt": "Gerade, wenn illegale Migration als Mittel der hybriden Kriegsführung genutzt wird, müssen die EU-Staaten wehrhaft bleiben. Wer nach Russland oder Belarus mit einem Visum einreist, will weiterziehen ins westliche Europa." Putin und Lukaschenko würden die illegale Reise in die EU unterstützen, so der CDU-Politiker. "Insofern müsste auch internationales Recht für diesen Fall der Migration als Mittel der hybriden Kriegsführung angepasst werden."
Die AfD befürwortet Zurückweisungen von Asylsuchenden auch dann, wenn nicht feststellbar ist, dass ihre Reise nach Europa durch fremde Staaten gefördert wird: "Die AfD hat immer gesagt, dass die Hinnahme illegaler Grenzübertritte undemokratischer Blödsinn gegen die nationalen Interessen ist und am Ende nicht funktionieren wird", teilte Matthias Moosdorf, außenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion der "Welt" mit.
Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzende der SPD, antwortete auf die "Welt"-Frage, ob das EU-Recht reformiert werden sollte, sodass etwa in Griechenland oder Finnland die Zurückweisung von einigen Asylsuchenden EU-rechtskonform möglich würde: "Die EU-Asyl-Reform ist ein wichtiger Schritt, um den gemeinsamen Grenzschutz nach klaren rechtsstaatlichen Grundsätzen zu regeln. Diese wichtige Reform wäre ohne das Zutun der deutschen Bundesregierung nicht möglich gewesen. Sie eröffnet auch Handlungsmöglichkeiten, wenn Migration als Mittel missbraucht wird, um Europa zu destabilisieren. Wichtig ist hierbei ein europäisches, abgestimmtes Vorgehen."
Ann-Veruschka Jurisch (FDP) sagte der "Welt": "Das Recht auf Asyl wird leider zu oft missbraucht: Die Anerkennungsquoten liegen unter 50 Prozent. Die EU hat mit den neuen Grenzverfahren und der Krisenverordnung im Rahmen der GEAS-Reform Antworten darauf." An der EU-rechtlichen Vorgabe, dass Grenzbeamte nur jene Migranten zurückweisen dürfen, die nicht um Asyl bitten, möchte Jurisch jedoch nicht rütteln. "Laut Artikel 6 der EU-Asylverfahrensrichtlinie muss sichergestellt sein, dass auch an den Außengrenzen ein Asylantrag gestellt werden kann." Dies sei eine Konkretisierung des völker-, menschen- und europarechtlichen Refoulement-Verbots. Dieses sei historisch begründet durch die Erfahrung der Zurückweisung beispielsweise von jüdischen Flüchtlingen an der Schweizer Grenze.
Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Linke-Gruppe, argumentiert ebenfalls mit den Lehren aus dem Dritten Reich für die offenen Grenzen gegenüber Schutzsuchenden: "Ein Asylantrag muss geprüft werden, unabhängig davon, wie die Person in die EU gelangt ist. Vom Zurückweisungsverbot darf keinesfalls Abstand genommen werden, es ist eine der wichtigsten historischen Errungenschaften und Lehre aus Nazi-Deutschland und Erinnerung an das Versäumnis der Staaten, während des Zweiten Weltkrieges den Verfolgten des Nazi-Regimes keinen Zufluchtsort zu bieten."
© 2024 dts Nachrichtenagentur