Varta plant nun also doch die Durchführung eines Restrukturierungsvorhabens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG). Damit wird eine Insolvenz vermieden. Bei dieser Form der Sanierung werden die bisherigen Aktionäre aber aus dem Unternehmen gedrängt - ihnen droht damit also ein Totalverlust. Mit der Anzeige des StaRUG-Verfahrens soll eine mögliche Insolvenz des Unternehmens nachhaltig abgewendet werden. Auf diese Weise sollen Unternehmen zur Insolvenzvermeidung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 Der Aktionär