Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Anleihe/Insolvenz
Deutsche Lichtmiete: Gläubigerausschüsse lehnen Kauf- und Fortführungsangebot der Light Now AG ab. Wie geht es weiter? Welche Rolle spielen die Großgläubiger (Deutsche Bundesstiftung Umwelt, WWK Versicherung, Versicherungskammer Bayern)?
Die Light Now AG hatte am 14.06.2024 ein Kauf- und Fortführungsangebot für sämtliche verbliebenen Assets der Deutsche Lichtmiete-Gruppe abgegeben. Die Light Now AG wird von Lichtmiete-Gründer Alexander Hahn geführt und vertritt die Ansprüche auf Nutzungsentgelt und das Leuchtenvermögen von ca. 90 % der Direktinvestoren der ehemaligen Deutsche Lichtmiete-Gruppe. Gemeinsames Ziel ist, für alle Gläubiger der Lichtmiete-Gruppe das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Durch die Expertise des Lichtmiete-Gründers Alexander Hahn und die massive Unterstützung der Direktinvestoren bietet die Light Now AG die Gewähr für den bestmöglichen Ausgang des Verfahrens. Alle noch im Unternehmen tätigen Mitarbeiter sollten weiterbeschäftigt werden, dies war ausdrücklicher Bestandteil des Angebotes. Wie aktuell zu erfahren ist, haben die Gläubigerausschüsse der Deutschen Lichtmiete das Kaufangebot jedoch abgelehnt. Dies ist nicht nachvollziehbar. Stattdessen soll die Liquidation der NOVALUMEN GmbH weitergeführt werden. Zudem hat Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß ankündigen lassen, im Oktober 2024 gegenüber den gewerblichen Mietern der LED-Leuchten den Nichteintritt in die Verträge zu erklären. Damit würde sich die Lichtmiete-Gruppe selbst den laufenden Cashflow abschneiden. Dies hätte die vollständige Zerschlagung und Wertvernichtung der Lichtmiete-Gruppe zur Folge. Das ist ein Ergebnis, das die Investoren fassungslos macht, da das Verfahren mit einer Minimalquote für die Gläubiger auslaufen dürfte, nachdem umfangreichste Unternehmenswerte vernichtet worden sind. Acht grundlegende Tatsachen, nochmals in Erinnerung gerufen:
Zwar konnten die ärgsten Exzesse der NOVALUMEN durch rechtliche Maßnahmen unterbunden werden. Unberechtigte Verfügungen der NOVALUMEN GmbH über LED-Leuchten, die im Eigentum von Direktinvestoren stehen, hat das OLG Oldenburg durch Urteil des OLG Oldenburg vom 07.02.2023 - 2 U 8/23 untersagt (erwirkt von unserer Kanzlei). Auch die unrechtmäßige Weiterleitung von Mieten/Nutzungsentschädigungen, die auf LED-Leuchten entfallen, die im Eigentum von Direktinvestoren stehen, konnte unterbunden werden. Nachdem Insolvenzverwalter Weiß diese Gelder bis Februar 2024 regelmäßig an die NOVALUMEN weitergeleitet hatte, hat er im Zuge eines ebenfalls von unserer Kanzlei geführten einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem OLG Hamburg (11 W 28/24) diese Zahlungen eingestellt und an Eides Statt versichert, dass er die Zahlungen bis auf weiteres nicht wiederaufnehmen werde.
Offensichtlich ist man seitens der NOVALUMEN verärgert über diese Prozesserfolge, mit denen verhindert werden konnte, dass die Einnahmen nicht mehr dieser zuflossen, sondern zum Wohle der Gläubiger in der Insolvenzmasse blieben. So lesen sich jedenfalls aktuelle Publikationen, in denen haltlose Anschuldigungen in verschiedenen Richtungen erhoben werden, ohne die oben genannten Basistatsachen 1.) bis 8.) widerlegen zu können. Ohne den unermüdlichen Einsatz der Light Now AG, die Rechte der Direktinvestoren zu sichern und zu verteidigen, wäre das von Rüdiger Weiß und Frank Günther aufgesetzte Selbstbereicherungssystem wohl unbemerkt weitergelaufen. Die Anleger, insbesondere die Direktinvestoren, hätten kaum eine Chance gehabt, die Missstände selbst aufzudecken und sich zur Wehr zu setzen. Nach dem Ende des Selbstbedienungssystems NOVALUMEN schien der Weg frei für eine Lösung, die endlich den Interessen der Anleger gerecht wird. Aus diesem Grunde hatte die Light Now AG das Kauf- und Fortführungsangebot vom 14.06.2024 unterbreitet. Da die Light Now AG ca. 90 % der Direktinvestoren hinter sich vereint, wäre es endlich möglich, den Mietkunden rechtssichere Lösungen zu unterbreiten, die Bestands-Mietverträge zu sichern und das Geschäft wiederaufzubauen. Umso unverständlicher ist es, dass der Gläubigerausschuss, wie aktuell zu erfahren ist, dieses Angebot abgelehnt haben soll. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach, Berlin, dessen Kanzlei zahlreiche Direktinvestoren und die Light Now AG vertritt: "Das Angebot der Light Now AG stellte die beste Chance für alle Lichtmiete-Anleger dar, einen möglichst hohen Prozentsatz ihres Investments zu retten. Nur eine geordnete Fortführung des Unternehmens schöpft den Wert der Mietverträge aus und ermöglicht eine hohe Quotenzahlung. Dafür ist die inhaltliche Verständigung mit den Direktinvestoren erforderlich, denen ein Großteil der LED-Leuchten gehört. Nur die Light Now AG kann diese Verständigung vermitteln." Dr. Schirp weiter: "Wie es zu der Ablehnung des Angebotes durch die Gläubigerausschüsse kommen konnte, ist für uns nicht nachvollziehbar. Es gibt drei Großgläubiger, die jeweils 20 Mio. EURO oder mehr in den Lichtmiete-Anleihen gezeichnet haben, nämlich die Deutsche Bundesstiftung Umwelt, die WWK Versicherung und die Versicherungskammer Bayern. Diese drei Großgläubiger handeln mit der Ablehnung des Angebots gegen ihre ureigensten Interessen und gegen die Interessen ihrer Geldgeber bzw. Beitragszahler. Sind diese drei Großgläubiger womöglich durch den Insolvenzverwalter und durch One Square nur unzureichend informiert worden, so dass es zu dieser Fehlentscheidung kommen konnte? Es ist dringend erforderlich, Aufklärung zu schaffen. Zu diesem Zwecke werden wir Gläubigerversammlungen einberufen lassen, wo dann die Fakten auf den Tisch kommen. Das dafür notwendige Quorum konnten wir in der vergangenen Woche in Rekordzeit erreichen." Für weitere Informationen steht zur Verfügung. Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, Leipziger Platz 9, D - 10117 Berlin, Tel. 0049-30-3276170 und 0049-179-5320213, mail: schirp@schirp.com; URL: www.schirp.com
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