Ein Versicherer beauftragte ein Detektivbüro zur Überwachung eines Mannes, der nach einem Verkehrsunfall Ansprüche gegen sie erhob. Der Versicherer zweifelte an der Schwere der vorgebrachten Unfallfolgen. Aus dem Detektiv-Fall wurde schließlich ein DSGVO-Fall. Nach einem Verkehrsunfall machte ein Geschädigter gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers seine Ansprüche geltend. Der Versicherer hatte jedoch Zweifel an den vorgebrachten unfallbedingten Einschränkungen des Mannes und ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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