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Pia Sauerborn (CSR): CSR-KOMMENTAR Nr. 6/2024

Finanznachrichten News

Aktives Engagement, auch genannt aktive Wahrnehmung der Aktionärsrechte, beinhaltet einen langfristigen Dialog zwischen Investoren und Unternehmen mit dem Ziel, die Unternehmensführung für die Berücksichtigung von sozialen,ethischen und ökologischen Kriterien zu gewinnen.

In Europa ist dieser Ansatz im Vergleich zu den USA bis heute wenig verbreitet. Er wird von institutionellen Kapitalsammelstellen wie Pensionsfonds, Versicherungsgesellschaften und ethisch-nachhaltigen Investmentfonds praktiziert. "Active Engagement" umfasst dabei nicht nur das Abstimmungsverhalten auf Hauptversammlungen, sondern auch den fortlaufenden Dialog mit den Unternehmensführungen sowie anderen Stakeholdern von Unternehmen, um deren Praktiken und Strategien zu diskutieren und Verbesserungen anzuregen. Dieser Dialog kann in Form von Treffen, Telefonkonferenzen oder schriftlichem Austausch stattfinden.

Die alljährlichen Hauptversammlungen sind der wichtigste Termin, an dem Aktionärinnen und Aktionäre ihre Stimmrechte ausüben und ihr verbrieftes Rede- und Fragerecht wahrnehmen können. Hierbei wird z.B. über die Wahl des Vorstands, die Vergütung der Führungskräfte und Umwelt- und Sozialinitiativen abgestimmt. Die Teilnahme an Hauptversammlungen erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, einschließlich der Analyse der Tagesordnung und der Hintergründe zu den zur Abstimmung stehenden Punkten.

Eine weitere Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, besteht darin, Aktionärsanträge einzureichen, für in Deutschland ansässige Aktiengesellschaften ist dieses Recht in §§ 122 ff. des Aktiengesetzes geregelt. Diese Anträge können sich auf eine Vielzahl von Themen beziehen, einschließlich Umweltpraktiken, soziale Verantwortung und Unternehmensführung. Durch das Einreichen und Unterstützen solcher Anträge können Investorinnen und Investoren Druck auf Unternehmen ausüben, nachhaltigere und sozial verantwortliche Praktiken zu übernehmen. Auch in Europa haben Aktionärsanträge an Bedeutunggewonnen, da sie als Werkzeug zur direkten Einflussnahme auf die Unternehmenspolitik dienen; die gesetzlichen Hürden für die erfolgreiche Platzierung solcher Ergänzungsverlangen sind jedoch je nach Jurisdiktion noch immer hoch und die Anzahl der Anträge haben sich anders als in den USA in Europa in den letzten Jahren kaum verändert.

Oftmals sprechen sich Investorinnen und Investoren untereinander ab ("Collaborative Engagement"), um ihre Positionen in puncto Nachhaltigkeit möglichst wirkungsvoll vertreten zu können. Ein solcher Austausch kann unterschiedlich weit reichen, von der unverbindlichen Erörterung von Nachhaltigkeitsthemen bis hin zur Vereinbarung eines gemeinsamen Vorgehens in den Gremien eines Unternehmens.Sie schließen sich oft in Netzwerken und Koalitionen zusammen, um ihre Einflusskraft zu bündeln und gemeinsame Ziele zu verfolgen. Beispiele für solche Initiativen sind:

(...)

Lesen Sie mehr im vollständigen CSR-Kommentar 06/2024 mit Pia Sauerborn.


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