In Deutschland arbeiten immer mehr Rentner auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter. Sie müssen dann grundsätzlich keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Doch was ist mit dem Arbeitgeberanteil? Hat dieser Auswirkungen auf die Höhe der Rente? Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) bringt Klarheit für berufstätige Rentner: Wer weiterhin arbeitet, bleibt grundsätzlich von Beiträgen zur Rentenversicherung befreit. Dies bedeutet allerdings auch, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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