Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Betrug beim Online-Banking: Was die Bank tun muss und wie sich Phishing-Opfer wehren können
Wenn plötzlich hohe Geldsummen vom Konto abgebucht werden, sollten Betroffene schnell handeln. Sie könnten auf Phishing hereingefallen sein. Dabei verschaffen sich Kriminelle mit perfiden Methoden online Zugang zum Bankkonto ihrer Opfer und plündern es. Der Geldratgeber Finanztip erklärt, welche Möglichkeiten Betroffene haben, um sich zu wehren.
Dr. Britta Beate Schön
Foto: © Finanztip
Denn, obwohl die Bank das gestohlene Geld den Betroffenen wieder gutschreiben muss, sieht die Realität oft anders aus. Mit dem Vorwurf, die Kunden und Kundinnen hätten grob fahrlässig gehandelt, ziehen sich Banken aus der Verantwortung. Als letzte Instanz bleibt den Betrugsopfern oft nur noch die Klage vor Gericht. Finanztip empfiehlt Betroffenen daher neun Anwaltskanzleien, die auf Phishing-Fälle im Bankbereich spezialisiert sind.
Das Geld ist weg - was tun? Wenn Betrüger erst einmal vom Konto abgebucht haben, sollten Betroffene Strafanzeige bei der Polizei stellen. Auch die Bank muss schnellstmöglich informiert werden: Betrugsopfer müssen dort ihr Konto sperren lassen und das Kreditinstitut auffordern, den fehlenden Geldbetrag auf das Konto zu überweisen. Finanztip-Rechtsexpertin Dr. Britta Beate Schön rät:
Dr. Britta Beate Schön:
"Die Schadensmeldung an die Bank und die Aufforderung das Geld wieder dem Konto gut zu schreiben, sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen - in einem Brief oder einer E-Mail. Denn der Nachweis kann im weiteren Prozess wichtig werden. Phishing-Opfer sollten gegenüber der Polizei oder Bank keinesfalls Vermutungen anstellen, wie es zu dem Online-Betrug gekommen ist."
Denn alles, was die Bankkunden sagen, kann auch gegen sie verwendet werden. Und einige Banken reagieren erst nach einer Klage. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Wenn Dritte unbefugt auf ein Konto zugreifen, muss die Bank den Betrag sofort wieder gutschreiben. Finanztip-Recherchen haben jedoch gezeigt: Einige Bankengruppen lehnen es kategorisch ab, ohne Gericht auch nur einen Cent zu ersetzen.
Dr. Britta Beate Schön:
"Banken versuchen nachzuweisen, dass der Kunde die Buchung autorisiert hat oder sie werfen ihm vor "grob fahrlässig" gehandelt zu haben - also nicht mit der nötigen Sorgfalt. Gelingt der Bank der Nachweis, muss sie nichts erstatten und der Kontoinhaber bleibt auf seinem Schaden leider sitzen."
Wer alleine nicht weiterkommt, kann sich zunächst an die kostenlose Schlichtungsstelle für das jeweilige Kreditinstitut wenden. Hilft auch das nicht, bleibt nur noch die Klage.
Dr. Britta Beate Schön
"Bei größeren Summen empfehlen wir, sich anwaltliche Unterstützung zu holen, da die Rechtslage sehr kompliziert ist. Phishing-Opfer sollten sich beraten lassen und klären, wie groß die Chancen auf Erfolg stehen und welche Kosten dabei entstehen können."
Denn je größer die Schadenssumme ist, desto teurer wird der Prozess.
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