Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, einen Sanierungsplan für ein strauchelndes Unternehmen auch gegen den Widerstand einzelner Gläubiger gerichtlich durchzusetzen. Doch das von Varta-Großaktionär Michael Tojner präsentierte und vom als Sanierer geholten neuen Vorstandschef Michael Ostermann unterstützte Sanierungskonzept dürfte die Grenzen des StaRUG-Verfahrens bis zum Bersten austesten, sollte es denn tatsächlich in seiner jetzigen Form bei Gericht angemeldet werden. Denn nicht nur die Aktionäre sollen ihr gesamtes Kapital verlieren, auch die Gläubiger sollen mit massiven Haircuts zur Kasse ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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