Freiburg (ots) -
Grundgesetzänderungen, mit denen Demokratie und Rechtsstaat vor der AfD geschützt werden sollen, muss man rechtzeitig machen - bevor die AfD so stark ist, dass sie Verfassungsänderungen blockieren kann. Insofern ist es erfreulich, dass sich CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP auf eine gemeinsame Initiative zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts geeinigt haben. Beruhigend, dass Zusammenarbeit gelingt, wenn es nötig ist. In der Sache sollten die Parteien aber noch nachbessern. Dass die Verfassungsrichter mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu wählen sind, gehört ins Grundgesetz. Das unterscheidet uns von Polen und Ungarn, wo die Verfassungsrichter mit einfacher Mehrheit gewählt werden. https://www.mehr.bz/khs206o
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