Eine Versicherungsnehmerin scheiterte mit ihrer Berufungsklage gegen ihren BU-Versicherer. Der Versicherer konnte auf einen anderen Beruf verweisen und die Zahlung bei Nachprüfung einstellen. Geklärt wurde im Prozessverlauf auch, ob die Pflege eines Angehörigen als Beruf zu werten ist. Im Mittelpunkt eines Streitfalls stand eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die eine Versicherungsnehmerin im Jahr 2003 gemeinsam mit einer Kapitallebensversicherung abgeschlossen hatte. Im Juli 2019 zeigte ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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