Wer Aktien leer verkauft, das sogenannte Shortselling, muss Transparenzpflichten erfüllen. Wir werfen einen Blick auf aktuelle Shortseller-Meldungen. Geregelt sind diese in der EU-Leerverkaufsverordnung, die ein zweistufiges Transparenzsystem vorsieht. Ab einer Höhe der Netto-Leerverkaufsposition von 0,5 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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