Die neuen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse der Europäischen Union treten mit 1. Jänner 2025 in Kraft, berichtet Demnach müssen auch bei geschnittenem Obst und Gemüse, das für den frischen Verzehr oder zum Kochen vorbereitet wurde, die Herkunft gekennzeichnet werden. Dazu gehören zum Beispiel vorgeschnittenes Gemüse, Suppengemüse und...Den vollständigen Artikel lesen ...
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