Der BGH hat vergangene Woche in einem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass bei einer Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung keine Aufklärung darüber erfolgen muss, wie sich die Sternebewertungen über die einzelnen Sterneklassen verteilen Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat über die Frage entschieden, ob bei der Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung neben der Angabe der Gesamtzahl und ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 AssCompact