Wien (www.fondscheck.de) - Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsicht hat im Mai Leitlinien dazu veröffentlicht, unter welchen Voraussetzungen Fonds künftig nachhaltigkeitsbezogene Zusätze im Namen tragen dürfen, so die Experten von "FONDS professionell".Noch bevor die neuen Regelungen EU-weit anzuwenden seien, setze die deutsche Finanzaufsicht BaFin sie um. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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