Das Bundeskartellamt hat die Gründung des vor rund einem Monat angekündigten Software-Joint-Ventures von Volkswagen und dem US-Elektroautobauer Rivian fusionskontrollrechtlich freigegeben. Auch für die Minderheitsbeteiligung von VW an Rivian gab es grünes Licht. Das Vorhaben konnte fusionskontrollrechtlich freigegeben werden, da es "keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten ließ", teilt das Bundeskartellamt mit. Dies gelte unabhängig ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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