Bern (ots) -
Am 1. August werden vielerorts Feuerwerke gezündet. Oft unterschätzen die Feiernden jedoch die damit verbundenen Gefahren. Im Schnitt verletzen sich laut Statistik der Unfallversicherung (UVG) jedes Jahr rund 40 Erwerbstätige. Auch Kinder verunfallen häufig. Basteleien, Ablenkung und fahrlässiges Verhalten sind die Hauptgründe für Feuerwerksunfälle. Die BFB, BFU und die Suva haben
10 Sicherheitsregeln zur Minimierung des Unfall- und Brandrisikos erstellt.
Zwischen 2018 und 2022 ereigneten sich rund 200 Unfälle durch Feuerwerk anlässlich der 1. August-Feierlichkeiten. Jedes Jahr verletzten sich im Schnitt 40 Erwerbstätige. Dabei machen Verbrennungen rund 35 Prozent und Gehörschädigungen rund 25 Prozent der Unfälle aus.
Hauptursachen vieler Unfälle mit Feuerwerkskörpern sind Basteleien, Ablenkung sowie fahrlässiges Verhalten. Das kontrollierte Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist deshalb von entscheidender Bedeutung. Für Raketen empfehlen sich gut verankerte Abschussstangen und Abschussrohre. Flaschen sind ungeeignet, da sie beim Abschuss umkippen können. Batterien müssen auf einem stabilen Untergrund stehen und entsprechend der Gebrauchsanweisung befestigt werden. Rund ein Drittel aller Verletzungen durch Feuerwerkskörper betreffen Handgelenk, Hand und Finger. Deshalb ist es wichtig, dass Raketen und Römische Lichter nie direkt aus der Hand gezündet werden.
Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB), die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) und die Suva haben 10 Sicherheitsregeln zusammengestellt, die im Umgang mit Feuerwerk zu beachten sind.
1. Einkauf: Sich beim Kauf von Feuerwerk dessen Handhabung erklären lassen. Die Gebrauchsanweisung lesen und befolgen.
2. Lagerung: Feuerwerk an einem kühlen, trockenen Ort lagern. Dafür sorgen, dass Kinder keinen Zugriff haben.
3. Basteln: Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen sind äusserst gefährlich und sind zu unterlassen.
4. Abstand: Feuerwerk nie mitten in Menschenansammlungen abfeuern. Unbedingt die Sicherheitsabstände gemäss Gebrauchsanleitung beachten.
5. Versager: Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich ihm frühestens nach 15 Minuten nähern. Keine Nachzündversuche machen. Versager der Verkaufsstelle zurückbringen.
6. Schützen: Fenster, Dachluken und Türen schliessen. Entzündbare Materialien von Balkonen entfernen und Sonnenstoren einrollen.
7. Abschuss: Raketen nur aus gut verankerten Abschussstäben und -rohren starten. Raketenstab nicht in die Erde stecken oder in der Hand halten.
8. Kinder: Feuerwerk, Zündhölzer und Feuerzeuge von kleinen Kindern fernhalten. Den Kindern altersgerecht den Umgang mit Feuerwerk erklären und sie beaufsichtigen.
9. Rauchen: In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot, auch an den Verkaufsständen.
10. Wasser: Zum Löschen der Umgebung sowie zum Kühlen von Verbrennungen Wasser bereitstellen.
Weitere Sicherheitstipps unter bfb-cipi.ch/feuerwerk
Für Medienanfragen:
Rolf Meier, Medienstelle BFB, 031 320 22 82, media@bfb-cipi.ch
Mara Zenhäusern, Medienstelle BFU, 031 390 21 21, medien@bfu.ch
Simone Isermann, Medienstelle Suva, 041 419 56 26, simone.isermann@suva.ch
Original-Content von: BFB / CIPI, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100002394/100921861
Am 1. August werden vielerorts Feuerwerke gezündet. Oft unterschätzen die Feiernden jedoch die damit verbundenen Gefahren. Im Schnitt verletzen sich laut Statistik der Unfallversicherung (UVG) jedes Jahr rund 40 Erwerbstätige. Auch Kinder verunfallen häufig. Basteleien, Ablenkung und fahrlässiges Verhalten sind die Hauptgründe für Feuerwerksunfälle. Die BFB, BFU und die Suva haben
10 Sicherheitsregeln zur Minimierung des Unfall- und Brandrisikos erstellt.
Zwischen 2018 und 2022 ereigneten sich rund 200 Unfälle durch Feuerwerk anlässlich der 1. August-Feierlichkeiten. Jedes Jahr verletzten sich im Schnitt 40 Erwerbstätige. Dabei machen Verbrennungen rund 35 Prozent und Gehörschädigungen rund 25 Prozent der Unfälle aus.
Hauptursachen vieler Unfälle mit Feuerwerkskörpern sind Basteleien, Ablenkung sowie fahrlässiges Verhalten. Das kontrollierte Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist deshalb von entscheidender Bedeutung. Für Raketen empfehlen sich gut verankerte Abschussstangen und Abschussrohre. Flaschen sind ungeeignet, da sie beim Abschuss umkippen können. Batterien müssen auf einem stabilen Untergrund stehen und entsprechend der Gebrauchsanweisung befestigt werden. Rund ein Drittel aller Verletzungen durch Feuerwerkskörper betreffen Handgelenk, Hand und Finger. Deshalb ist es wichtig, dass Raketen und Römische Lichter nie direkt aus der Hand gezündet werden.
Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB), die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) und die Suva haben 10 Sicherheitsregeln zusammengestellt, die im Umgang mit Feuerwerk zu beachten sind.
1. Einkauf: Sich beim Kauf von Feuerwerk dessen Handhabung erklären lassen. Die Gebrauchsanweisung lesen und befolgen.
2. Lagerung: Feuerwerk an einem kühlen, trockenen Ort lagern. Dafür sorgen, dass Kinder keinen Zugriff haben.
3. Basteln: Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen sind äusserst gefährlich und sind zu unterlassen.
4. Abstand: Feuerwerk nie mitten in Menschenansammlungen abfeuern. Unbedingt die Sicherheitsabstände gemäss Gebrauchsanleitung beachten.
5. Versager: Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich ihm frühestens nach 15 Minuten nähern. Keine Nachzündversuche machen. Versager der Verkaufsstelle zurückbringen.
6. Schützen: Fenster, Dachluken und Türen schliessen. Entzündbare Materialien von Balkonen entfernen und Sonnenstoren einrollen.
7. Abschuss: Raketen nur aus gut verankerten Abschussstäben und -rohren starten. Raketenstab nicht in die Erde stecken oder in der Hand halten.
8. Kinder: Feuerwerk, Zündhölzer und Feuerzeuge von kleinen Kindern fernhalten. Den Kindern altersgerecht den Umgang mit Feuerwerk erklären und sie beaufsichtigen.
9. Rauchen: In der Nähe von Feuerwerk gilt ein striktes Rauchverbot, auch an den Verkaufsständen.
10. Wasser: Zum Löschen der Umgebung sowie zum Kühlen von Verbrennungen Wasser bereitstellen.
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Rolf Meier, Medienstelle BFB, 031 320 22 82, media@bfb-cipi.ch
Mara Zenhäusern, Medienstelle BFU, 031 390 21 21, medien@bfu.ch
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