Berlin - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Ampel hat SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich Gespräche mit den Koalitionspartnern Grünen und FDP sowie mit der Union zu Anpassungen der Reform angekündigt. "Ob wir jetzt noch gesetzgeberische Schritte gehen müssen, werden wir innerhalb der Koalition, aber auch mit der Union beraten", sagte Mützenich der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe).
Der SPD-Politiker zeigte sich zufrieden mit dem Urteil: "Auch wenn wir die ausführliche Begründung des Bundesverfassungsgerichts in der Kürze der Zeit noch nicht umfassend prüfen konnten, hat sich bestätigt, dass die grundlegende Reform des Wahlrechts im Kern verfassungsrechtlich unbeanstandet bleibt." Damit hätten die Wähler ein Jahr vor der Bundestagswahl die Gewissheit, dass der neue Bundestag eine Größe von 630 Mitgliedern habe und somit arbeitsfähig bleibe. Jede weitere Änderung des Wahlrechts werde sich an den Vorgaben des Verfassungsgerichts und der verlässlichen Größenbegrenzung des Bundestages messen lassen müssen, so Mützenich.
Das Verfassungsgericht hatte die Wahlrechtsreform der Ampel in weiten Teilen als verfassungskonform bestätigt. Jedoch hatten die Richter auch entschieden, dass die Grundmandatsklausel entgegen der Ampel-Reform weiterhin Gültigkeit hat. Dies macht eine Gesetzesänderung notwendig, eilt jedoch nicht. Denn das Gericht hat die Klausel wieder in Kraft gesetzt, bis eine Gesetzesänderung vollzogen wird.
Die Unionsfraktion im Bundestag forderte die Ampel-Regierung dennoch auf, noch in dieser Wahlperiode eine neue Reform zu beschließen. Dabei müsse gewährleistet sein, dass der siegreiche Kandidat eines Wahlkreises in jedem Fall in den Bundestag einziehe: "Der Respekt vor dem Votum der Wähler muss oberste Priorität besitzen", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
"Aus diesem Grund sollten wir noch in dieser Wahlperiode einen gemeinsamen Weg finden, wie wir sicherstellen, dass der Deutsche Bundestag auf etwa 600 Mandate verkleinert und zugleich sichergestellt wird, dass die Sieger der Wahlkreise ihr gewonnenes Mandat auch tatsächlich wahrnehmen können", so der CDU-Politiker.
Der SPD-Politiker zeigte sich zufrieden mit dem Urteil: "Auch wenn wir die ausführliche Begründung des Bundesverfassungsgerichts in der Kürze der Zeit noch nicht umfassend prüfen konnten, hat sich bestätigt, dass die grundlegende Reform des Wahlrechts im Kern verfassungsrechtlich unbeanstandet bleibt." Damit hätten die Wähler ein Jahr vor der Bundestagswahl die Gewissheit, dass der neue Bundestag eine Größe von 630 Mitgliedern habe und somit arbeitsfähig bleibe. Jede weitere Änderung des Wahlrechts werde sich an den Vorgaben des Verfassungsgerichts und der verlässlichen Größenbegrenzung des Bundestages messen lassen müssen, so Mützenich.
Das Verfassungsgericht hatte die Wahlrechtsreform der Ampel in weiten Teilen als verfassungskonform bestätigt. Jedoch hatten die Richter auch entschieden, dass die Grundmandatsklausel entgegen der Ampel-Reform weiterhin Gültigkeit hat. Dies macht eine Gesetzesänderung notwendig, eilt jedoch nicht. Denn das Gericht hat die Klausel wieder in Kraft gesetzt, bis eine Gesetzesänderung vollzogen wird.
Die Unionsfraktion im Bundestag forderte die Ampel-Regierung dennoch auf, noch in dieser Wahlperiode eine neue Reform zu beschließen. Dabei müsse gewährleistet sein, dass der siegreiche Kandidat eines Wahlkreises in jedem Fall in den Bundestag einziehe: "Der Respekt vor dem Votum der Wähler muss oberste Priorität besitzen", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
"Aus diesem Grund sollten wir noch in dieser Wahlperiode einen gemeinsamen Weg finden, wie wir sicherstellen, dass der Deutsche Bundestag auf etwa 600 Mandate verkleinert und zugleich sichergestellt wird, dass die Sieger der Wahlkreise ihr gewonnenes Mandat auch tatsächlich wahrnehmen können", so der CDU-Politiker.
© 2024 dts Nachrichtenagentur