Frankfurter Rundschau (ots) -
Auch wenn die ersten Meldungen und vor allem die Unionsparteien am Dienstag etwas anderes suggerierten: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das neue Wahlgesetz in wesentlichen Teilen für verfassungskonform erklärt. Damit ist klar, dass der nächste Bundestag nicht mehr aus allen Nähten platzen wird.
Statt wie jetzt 736 Abgeordnete werden nach der Wahl im September 2025 nur noch 630 Abgeordnete im Bundestag einziehen. Das ist eine gute Nachricht für die Wählerinnen und Wähler. Ihnen muss man nun nicht mehr erklären, was ein Überhang- und was ein Ausgleichsmandat ist - weil es beides schlicht nicht mehr gibt. Ein geradezu bahnbrechender Fortschritt.
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Statt wie jetzt 736 Abgeordnete werden nach der Wahl im September 2025 nur noch 630 Abgeordnete im Bundestag einziehen. Das ist eine gute Nachricht für die Wählerinnen und Wähler. Ihnen muss man nun nicht mehr erklären, was ein Überhang- und was ein Ausgleichsmandat ist - weil es beides schlicht nicht mehr gibt. Ein geradezu bahnbrechender Fortschritt.
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