Berlin - Die Union hält die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Korrekturen am bestehenden Bundestagswahlrecht für unzureichend. "Direkt gewählte Abgeordnete gehören ins Parlament", sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstagsausgabe). Dieser Punkt ist aus Sicht der Partei unverhandelbar, sollten sie in der kommenden Legislaturperiode Teil der Bundesregierung sein.
Wie die CSU sieht man es die Unionsfraktion des Bundestages. "Selbstverständlich muss der Sieger eines Wahlkreises sein gewonnenes Mandat auch im Deutschen Bundestag antreten können", sagte deren Parlamentarischer Geschäftsführer, Thorsten Frei (CDU), der Zeitung. "Alles andere würde das Vertrauen in unser Wahlsystem gefährden." Das Bundesverfassungsgericht habe seiner Ansicht nach mit seinem jüngsten Urteil zum Wahlrecht den Versuch der Ampel gestoppt, "politische Konkurrenten mit Hilfe des Wahlrechts auszuschalten".
Die CSU glaubt nicht, dass es ein gutes Jahr vor der Bundestagswahl eine realistische Aussicht gibt, eine umfassende Wahlrechtsreform ins Werk zu setzen, über die sich Ampel und Union einig wären. Hubers Blick richtet sich daher auf die nächste Legislaturperiode. Für die CSU sei "nach der nächsten Bundestagswahl klar: keine Koalition ohne neue Wahlrechtsreform". Das sei "Koalitionsbedingung". Auch in der Unionsfraktion in Berlin nimmt man nicht an, dass es in dieser Legislaturperiode noch zu einer abermaligen Änderung am Wahlrecht kommt.
Nach dem ab 1956 gültigen Wahlrecht wurden die Sitze, die einer Partei nach ihrem Anteil an Zweitstimmen, zunächst mit den in den Wahlkreisen durch Erststimmen errungenen Direktmandaten aufgefüllt. Wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, zogen diese zusätzlich in den Bundestag ein. 2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht dieses Wahlrecht für ungültig, weil es dazu führen konnte, dass Stimmen für eine Partei diese Sitze kosten konnte.
In einer Reform 2011 wurden daher zusätzlich Ausgleichsmandate eingeführt: Sie sollten dafür sorgen, dass die Sitzverteilung im Parlament dem Zweitstimmanteil der jeweiligen Partei entsprachen. Dies führte zuletzt zu einem deutlichen Anwachsen des Bundestages. Eine kleinere Reform 2020 führte zuletzt dazu, dass nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Davon konnte vor allem die CSU profitieren.
Die Union schlug zur Verkleinerung des Bundestags zuletzt vor, Erst- und Zweitstimme getrennt voneinander zu betrachten. Die Hälfte der Sitze würde damit proportional nach der Zweitstimme zugeteilt werden, die andere Hälfte ginge an die erstplatzierten Wahlkreiskandidaten. Diese Reform hätte bei den vergangenen Wahlen die Union zulasten der anderen Parteien gestärkt.
Die vom Bundesverfassungsgericht weitgehend bestätigte Reform der Ampel sieht nun vor, dass es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll. Damit verlieren im Vergleich zur Zeit vor 2020 alle Parteien gleichmäßig Sitze. Im Vergleich zur Situation danach trifft die Reform die CSU deutlicher als andere Parteien.
Wie die CSU sieht man es die Unionsfraktion des Bundestages. "Selbstverständlich muss der Sieger eines Wahlkreises sein gewonnenes Mandat auch im Deutschen Bundestag antreten können", sagte deren Parlamentarischer Geschäftsführer, Thorsten Frei (CDU), der Zeitung. "Alles andere würde das Vertrauen in unser Wahlsystem gefährden." Das Bundesverfassungsgericht habe seiner Ansicht nach mit seinem jüngsten Urteil zum Wahlrecht den Versuch der Ampel gestoppt, "politische Konkurrenten mit Hilfe des Wahlrechts auszuschalten".
Die CSU glaubt nicht, dass es ein gutes Jahr vor der Bundestagswahl eine realistische Aussicht gibt, eine umfassende Wahlrechtsreform ins Werk zu setzen, über die sich Ampel und Union einig wären. Hubers Blick richtet sich daher auf die nächste Legislaturperiode. Für die CSU sei "nach der nächsten Bundestagswahl klar: keine Koalition ohne neue Wahlrechtsreform". Das sei "Koalitionsbedingung". Auch in der Unionsfraktion in Berlin nimmt man nicht an, dass es in dieser Legislaturperiode noch zu einer abermaligen Änderung am Wahlrecht kommt.
Nach dem ab 1956 gültigen Wahlrecht wurden die Sitze, die einer Partei nach ihrem Anteil an Zweitstimmen, zunächst mit den in den Wahlkreisen durch Erststimmen errungenen Direktmandaten aufgefüllt. Wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, zogen diese zusätzlich in den Bundestag ein. 2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht dieses Wahlrecht für ungültig, weil es dazu führen konnte, dass Stimmen für eine Partei diese Sitze kosten konnte.
In einer Reform 2011 wurden daher zusätzlich Ausgleichsmandate eingeführt: Sie sollten dafür sorgen, dass die Sitzverteilung im Parlament dem Zweitstimmanteil der jeweiligen Partei entsprachen. Dies führte zuletzt zu einem deutlichen Anwachsen des Bundestages. Eine kleinere Reform 2020 führte zuletzt dazu, dass nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Davon konnte vor allem die CSU profitieren.
Die Union schlug zur Verkleinerung des Bundestags zuletzt vor, Erst- und Zweitstimme getrennt voneinander zu betrachten. Die Hälfte der Sitze würde damit proportional nach der Zweitstimme zugeteilt werden, die andere Hälfte ginge an die erstplatzierten Wahlkreiskandidaten. Diese Reform hätte bei den vergangenen Wahlen die Union zulasten der anderen Parteien gestärkt.
Die vom Bundesverfassungsgericht weitgehend bestätigte Reform der Ampel sieht nun vor, dass es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll. Damit verlieren im Vergleich zur Zeit vor 2020 alle Parteien gleichmäßig Sitze. Im Vergleich zur Situation danach trifft die Reform die CSU deutlicher als andere Parteien.
© 2024 dts Nachrichtenagentur