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Amazon: Startschuss zu neuen Höchstständen?

Finanznachrichten News

Pullback als Sprungbrett!

Rückblick

Die Amazon-Aktie konnte im heurigen Börsenjahr mit immer höheren Hoch- und Tiefpunkten glänzen. Vom Mai-Rücksetzer konnte das Papier des E-Commerce-Giganten auf eine neues Allzeithoch ziehen.

Amazon-Aktie: Chart vom 31.07.2024, Kürzel: AMZN, Kurs: 190.79 USD, Tageschart Quelle: TWS



Mögliches bullisches Szenario

Vorbörslich sieht es so aus, als ob die Amazon-Aktie oberhalb des EMA-50 eröffnen würde. Diesem prozyklischen Signal könnte man folgen. Allerdings werden heute nachbörslich Zahlen veröffentlicht, welche man abwarten sollte.

Mögliches bärisches Szenario

Kurse unterhalb des EMA-50 wären ein Warnzeichen. Geht es unter das Juli-Pivot-Tief, hätten die Bären die Kontrolle.

Meinung

Der Versand-Riese hat auch außerhalb des E-Commerce-Kerngeschäftes noch viel Potenzial. Die AWS-Cloud-Sparte des Unternehmens wird durch die KI-Hoffnungen stark angetrieben. Nach ihrem Rücksetzer befindet sich die Amazon-Aktie wieder auf Erholungskurs. Hält die Dynamik weiter an, dürfte ein neues Rekordhoch nur eine Frage der Zeit sein.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 1.95 Bio. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 7.49 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Amazon ist bullisch
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 01.08.2024

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in AMZN hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

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