Berlin - Nach Gesprächen zwischen den Fraktionsspitzen der Ampel und der Union an diesem Freitag ist offenbar entschieden worden, dass es in der laufenden Wahlperiode keine Änderungen mehr am Wahlrecht geben wird.
Das berichtet die "Rheinische Post" in ihrer Samstagsausgabe unter Berufung auf Koalitionskreise. Dem Vernehmen nach fand der Austausch zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform am Freitag zwischen den Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD statt. Dabei sei deutlich geworden, dass die Gesprächspartner unterschiedliche Schlussfolgerungen aus der Karlsruher Entscheidung zögen, hieß es.
Während die Union weiterhin die vom Gericht bestätigte Zweitstimmendeckung in Zweifel ziehe und darüber eine Entscheidung treffen wolle, seien sich die Vertreter der Koalitionsfraktionen einig gewesen, dass im Fall einer erneuten Befassung lediglich die vom Verfassungsgericht angemahnte Praxis von Wahlkreisklausel und Sperrklausel zu erörtern sei. Diese beiden, grundsätzlich unterschiedlichen Bewertungen seien in der noch zur Verfügung stehenden Zeit jedoch nicht auszuräumen.
Ferner hieß es, dass es nun keine Änderungen mehr am Wahlrecht geben solle, da das Bundesverfassungsgericht durch eine Anordnung einen reibungslosen und rechtlich zulässigen Wahlgang für den Bundestag im kommenden Jahr sichergestellt habe. Darüber sei man übereingekommen, verlautete aus Koalitionskreisen.
Das berichtet die "Rheinische Post" in ihrer Samstagsausgabe unter Berufung auf Koalitionskreise. Dem Vernehmen nach fand der Austausch zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform am Freitag zwischen den Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD statt. Dabei sei deutlich geworden, dass die Gesprächspartner unterschiedliche Schlussfolgerungen aus der Karlsruher Entscheidung zögen, hieß es.
Während die Union weiterhin die vom Gericht bestätigte Zweitstimmendeckung in Zweifel ziehe und darüber eine Entscheidung treffen wolle, seien sich die Vertreter der Koalitionsfraktionen einig gewesen, dass im Fall einer erneuten Befassung lediglich die vom Verfassungsgericht angemahnte Praxis von Wahlkreisklausel und Sperrklausel zu erörtern sei. Diese beiden, grundsätzlich unterschiedlichen Bewertungen seien in der noch zur Verfügung stehenden Zeit jedoch nicht auszuräumen.
Ferner hieß es, dass es nun keine Änderungen mehr am Wahlrecht geben solle, da das Bundesverfassungsgericht durch eine Anordnung einen reibungslosen und rechtlich zulässigen Wahlgang für den Bundestag im kommenden Jahr sichergestellt habe. Darüber sei man übereingekommen, verlautete aus Koalitionskreisen.
© 2024 dts Nachrichtenagentur