Wiesbaden - Spitzenbeamte der Polizei sollen in mehreren Bundesländern unabhängiger von politischen Vorgaben agieren können. Wie der "Spiegel" berichtet, werden in Hessen und Nordrhein-Westfalen Gesetzesänderungen vorbereitet, nach denen Polizeipräsidenten nicht mehr als politische Beamte eingestuft werden, sondern als normale Laufbahnbeamte auf Lebenszeit.
Dadurch könnten die Landesregierungen sie nicht mehr jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Die Länder reagieren damit auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der frühere Kölner Polizeichef Wolfgang Albers hatte geklagt, weil er als politischer Beamter nach den Übergriffen in der Silvesternacht 2015 in den Ruhestand geschickt worden war. Das Verfassungsgericht befand, die Beamten müssten allein nach Recht und Gesetz handeln, nicht nach Wünschen der Regierungen.
Die Möglichkeit, Posten mit politischen Beamten zu besetzen, müsse auf "eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben", mahnte das Gericht. Tatsächlich werden zahlreiche Führungspositionen der Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern mit politischen Beamten besetzt.
Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) sieht durch die Entscheidung "Handlungsbedarf" und lässt einen Gesetzentwurf ausarbeiten, so der "Spiegel". In Nordrhein-Westfalen sollen Polizeipräsidenten ebenfalls nicht mehr in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Auch in Thüringen gibt es Überlegungen zu einer Gesetzesänderung, um zu verhindern, dass bei einem Regierungswechsel eine neue Mehrheit die wichtigsten Polizeiführungskräfte gegen ihr genehme Personen austauscht.
Dadurch könnten die Landesregierungen sie nicht mehr jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Die Länder reagieren damit auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der frühere Kölner Polizeichef Wolfgang Albers hatte geklagt, weil er als politischer Beamter nach den Übergriffen in der Silvesternacht 2015 in den Ruhestand geschickt worden war. Das Verfassungsgericht befand, die Beamten müssten allein nach Recht und Gesetz handeln, nicht nach Wünschen der Regierungen.
Die Möglichkeit, Posten mit politischen Beamten zu besetzen, müsse auf "eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben", mahnte das Gericht. Tatsächlich werden zahlreiche Führungspositionen der Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern mit politischen Beamten besetzt.
Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) sieht durch die Entscheidung "Handlungsbedarf" und lässt einen Gesetzentwurf ausarbeiten, so der "Spiegel". In Nordrhein-Westfalen sollen Polizeipräsidenten ebenfalls nicht mehr in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Auch in Thüringen gibt es Überlegungen zu einer Gesetzesänderung, um zu verhindern, dass bei einem Regierungswechsel eine neue Mehrheit die wichtigsten Polizeiführungskräfte gegen ihr genehme Personen austauscht.
© 2024 dts Nachrichtenagentur