EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: FUCHS SE
/ Erwerb eigener Aktien - Abschlussmeldung, zugleich 111. Zwischenmeldung
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - Abschlussmeldung, zugleich 111. Zwischenmeldung Im Gesamtzeitraum des Aktienrückkaufs vom 27. Juni 2022 bis einschließlich 1. August 2024 wurden insgesamt 4 Mio. Vorzugsaktien (ISIN: DE000A3E5D64) und 4 Mio. Stammaktien (ISIN: DE000A3E5D56) erworben. Dies entspricht für die Vorzugsaktien 2,88% und für die Stammaktien 2,88% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der für den Erwerb gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich EUR 36,21 je Vorzugsaktie und EUR 29,60 je Stammaktie. Insgesamt wurden Vorzugsaktien zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 144,86 Mio. und Stammaktien zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 118,39 Mio. zurückgekauft; dies entspricht in Summe einem Gesamtkaufpreis von EUR 263,25 Mio. für beide Aktiengattungen (alle Beträge jeweils ohne Erwerbsnebenkosten). Die erworbenen Aktien sollen eingezogen werden. Zuletzt wurden im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 29. Juli 2024 bis einschließlich 01. August 2024 noch insgesamt 0 Vorzugsaktien und 16.895 Stammaktien jeweils wie folgt erworben, wobei der gewichtete Durchschnittskurs ohne Erwerbsnebenkosten mit zwei Nachkommastellen angegeben wird:
Stammaktien
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite von FUCHS SE veröffentlicht unter www.fuchs.com.gruppe.investor-relations.die-aktie.aktienrueckkauf. Der Erwerb der Vorzugs- und Stammaktien der FUCHS SE erfolgt durch eine von FUCHS SE beauftragte Bank über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) und über ausgewählte multilaterale Handelssysteme (MTF). Der Rückkaufbeginn war mit Bekanntmachung vom 25. Juni 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 27. Juni 2022 mitgeteilt worden. Die Erweiterung und Verlängerung des Aktienrückkaufs wurde am 8. Dezember 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 bekannt gemacht.
Mannheim, 02. August 2024 FUCHS SE Der Vorstand
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