Berlin (ots) -
Der Prozess, den die fristlos entlassene Ex-Intendantin Patricia Schlesinger gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg anstrebt, ist auf Antrag des rbb auf den 15. Januar 2025 verschoben worden. Ursprünglich sollte er am 20. November 2024 seinen Auftakt haben. Das bestätigte das Landgericht Berlin auf Anfrage von rbb24 Recherche. Der rbb äußerte sich zum laufenden Verfahren nicht.
Die 62-Jährige verlangt vom rbb Ruhegeld auf Grundlage ihres beendeten Vertrages. Danach sollte sie auch nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses und noch vor Rentenbeginn Geld vom rbb bis zu 78 Prozent ihres Basisgehaltes erhalten.
Das Berliner Landesarbeitsgericht hatte in einem anderen Verfahren den Anspruch auf ein solches Ruhegeld verneint, wenn schwerwiegende Pflichtverletzungen der Klägerin vorlagen.
Das ARD-Magazin Kontraste hatte die Ruhegeldverträge exklusiv öffentlich gemacht.
Der Sender reagierte auf die Klage von Schlesinger mit Widerklage und fordert von ihr unter anderem die Rückzahlung variabler Vergütungen, sogenannter Boni. Die Forderung bezifferte das Landgericht in einer früheren Verlautbarung auf rund 270.000 Euro.
Gegen die ehemalige rbb-Intendantin ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, unter anderem wegen des Verdachts der Untreue.
Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg
rbb24 Recherche
Tel.: 030 - 97993-30350
Mail: rbb24recherche@rbb-online.de
Original-Content von: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/51580/5836402
Der Prozess, den die fristlos entlassene Ex-Intendantin Patricia Schlesinger gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg anstrebt, ist auf Antrag des rbb auf den 15. Januar 2025 verschoben worden. Ursprünglich sollte er am 20. November 2024 seinen Auftakt haben. Das bestätigte das Landgericht Berlin auf Anfrage von rbb24 Recherche. Der rbb äußerte sich zum laufenden Verfahren nicht.
Die 62-Jährige verlangt vom rbb Ruhegeld auf Grundlage ihres beendeten Vertrages. Danach sollte sie auch nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses und noch vor Rentenbeginn Geld vom rbb bis zu 78 Prozent ihres Basisgehaltes erhalten.
Das Berliner Landesarbeitsgericht hatte in einem anderen Verfahren den Anspruch auf ein solches Ruhegeld verneint, wenn schwerwiegende Pflichtverletzungen der Klägerin vorlagen.
Das ARD-Magazin Kontraste hatte die Ruhegeldverträge exklusiv öffentlich gemacht.
Der Sender reagierte auf die Klage von Schlesinger mit Widerklage und fordert von ihr unter anderem die Rückzahlung variabler Vergütungen, sogenannter Boni. Die Forderung bezifferte das Landgericht in einer früheren Verlautbarung auf rund 270.000 Euro.
Gegen die ehemalige rbb-Intendantin ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, unter anderem wegen des Verdachts der Untreue.
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