Berlin - Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag unterstützt die Forderung von FDP-Generalsekretär Biran Djir-Sarai, generell und bundesweit einheitlich die Nationalität von Straftatverdächtigen zu nennen.
"Grundsätzlich sollten Behörden im Zusammenhang mit Straftaten auch die Nationalität von Tatverdächtigen benennen. Das wird zwar nicht immer taterheblich sein, dürfte aber häufig dem Interesse der Öffentlichkeit entsprechen. Insofern dient dies einfach auch der Transparenz und Glaubwürdigkeit", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), der "Welt" (Montagausgabe).
Die Fraktionen von SPD und Grünen äußerten sich nicht zum Vorstoß der Liberalen, mit denen sie eine Koalition bilden. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) wies zurück, dass die Strafverfolgungsbehörden die Herkunft von Tatverdächtigen bewusst zurückhielten, und sprach sich gegen eine bundesweit einheitliche Regelung aus: "Wir sind bereits sehr transparent und nennen die Nationalität auch in den allermeisten Fällen. Es gibt überhaupt keinen Anlass, die Herkunft von Tatverdächtigen zu verheimlichen. Jede Unterstellung, die uns so etwas aus welchen Gründen auch immer vorwirft, weise ich zurück."
Das nordrhein-westfälische Innenministerium hatte in der vergangenen Woche bekannt gegeben, dass die Strafverfolgungsbehörden des Landes künftig generell die Staatsangehörigkeit von Strafverdächtigen veröffentlichen sollen. Die AfD-Bundestagsfraktion geht weiter als Unionsfraktion und FDP: Sie fordert regelmäßige Angaben über einen Migrationshintergrund von Tatverdächtigen. Der stellvertretende innenpolitische AfD-Fraktionssprecher Martin Hess sagte: "Nicht nur die Staatsangehörigkeit muss genannt werden, sondern auch der Migrationshintergrund von Tatverdächtigen, Verurteilten und Strafgefangenen. Das ist essenziell, um die Erosion unserer Sicherheit zu stoppen und ein friedliches Zusammenleben aller Mitbürger nachhaltig sicherzustellen."
"Grundsätzlich sollten Behörden im Zusammenhang mit Straftaten auch die Nationalität von Tatverdächtigen benennen. Das wird zwar nicht immer taterheblich sein, dürfte aber häufig dem Interesse der Öffentlichkeit entsprechen. Insofern dient dies einfach auch der Transparenz und Glaubwürdigkeit", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), der "Welt" (Montagausgabe).
Die Fraktionen von SPD und Grünen äußerten sich nicht zum Vorstoß der Liberalen, mit denen sie eine Koalition bilden. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) wies zurück, dass die Strafverfolgungsbehörden die Herkunft von Tatverdächtigen bewusst zurückhielten, und sprach sich gegen eine bundesweit einheitliche Regelung aus: "Wir sind bereits sehr transparent und nennen die Nationalität auch in den allermeisten Fällen. Es gibt überhaupt keinen Anlass, die Herkunft von Tatverdächtigen zu verheimlichen. Jede Unterstellung, die uns so etwas aus welchen Gründen auch immer vorwirft, weise ich zurück."
Das nordrhein-westfälische Innenministerium hatte in der vergangenen Woche bekannt gegeben, dass die Strafverfolgungsbehörden des Landes künftig generell die Staatsangehörigkeit von Strafverdächtigen veröffentlichen sollen. Die AfD-Bundestagsfraktion geht weiter als Unionsfraktion und FDP: Sie fordert regelmäßige Angaben über einen Migrationshintergrund von Tatverdächtigen. Der stellvertretende innenpolitische AfD-Fraktionssprecher Martin Hess sagte: "Nicht nur die Staatsangehörigkeit muss genannt werden, sondern auch der Migrationshintergrund von Tatverdächtigen, Verurteilten und Strafgefangenen. Das ist essenziell, um die Erosion unserer Sicherheit zu stoppen und ein friedliches Zusammenleben aller Mitbürger nachhaltig sicherzustellen."
© 2024 dts Nachrichtenagentur