Die EU-Kommission will 2027 die Batterieverordnung dahingehend ändern, dass beim CO2-Fußabdruck von Traktionsbatterien nicht der tatsächlich eingesetzte Strom als Berechnungsgrundlage gilt, sondern der nationale Strommix. Deutschlands Autoindustrie läuft dagegen Sturm. Die EU hat in den vergangenen Jahre an einer neue EU-Batterieverordnung gefeilt, um sämtliche Arten von Batterien - darunter auch Elektrofahrzeug-Batterien - während ihres gesamten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 electrive.net