Das in Shanghai ansässige Photovoltaik-Unternehmen hat zwei Klagen bei den Einheitlichen Patentgerichten in München und Hamburg eingereicht. Ihre Entscheidungen sind in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig, die das EPG-Abkommen ratifiziert haben. Der chinesische Solarmodulhersteller JA Solar hat ein Patentverletzungsverfahren gegen einen nicht namentlich genannten konkurrierenden Modulhersteller vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) in Deutschland eingeleitet. Die beiden Klagen, die bei den Patentgerichten in München und Hamburg eingereicht wurden, richten sich gegen die Topcon-Solarmodule des ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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