Bilder sagen mehr als tausend Worte: Das gilt insbesondere bei einem Hausverkauf. Als ein Immobilienmakler allerdings Fotos in einem Online-Exposé veröffentlichte, fühlten sich die Mieter des zum Verkauf stehenden Hauses unwohl und verlangten Schmerzensgeld nach DSGVO. Wenn ein Immobilienmakler Fotos einer Immobilie für ein Exposé nutzen möchte, braucht er die Zustimmung der Bewohner. Bilder von bewohnten Räumen gelten laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als personenbezogene Daten. Verwendet ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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