In älteren BU-Verträgen kann vereinbart sein, dass Anordnungen der behandelnden Ärzte, die zur Minderung der Berufsunfähigkeit beitragen sollen, zu befolgen sind. Es kann sich jedoch auch eine Behandlungsobliegenheit des Versicherten ergeben. Wie weit eine solche reicht, erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner regelmäßig erscheinenden BU-Kolumne. Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow RechtsanwälteLiegt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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