Umsatzsteuer beim merkantilen Minderwert: Der BGH hat entschieden, dass bei der Berechnung des Wertverlusts eines unfallbeschädigten Fahrzeugs die Nettoverkaufspreise maßgeblich sind. Ein Abzug des "Umsatzsteueranteils" ist erforderlich, wenn Bruttoverkaufspreise verwendet wurden. Wer im Segment der Kfz-Versicherung tätig ist, kennt den merkantilen Minderwert. Er besagt den Wertverlust eines Unfallfahrzeugs trotz ordnungsgemäßer Instandsetzung und fachgerechter Reparatur. Denn in den Augen potenzieller ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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