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NVIDIA: Schwächeanfall - die Aktie des KI-Chip-Spezialisten gibt es bald noch günstiger!

Finanznachrichten News

Stark bärische Kerze!

Rückblick

Der Boom bei künstlicher Intelligenz lässt die Anforderungen an die Hardware massiv ansteigen. Nvidia punktet mit seinen KI-Chips als unangefochtener Marktführer. An der Supermacht im Halbleitermarkt führt fast kein Weg vorbei. Nach einem Anstieg auf über 140 USD ging den Bullen zuletzt aber die Luft aus und die Aktie schmierte im Juli ab.

NVIDIA-Aktie: Chart vom 07.08.2024, Kürzel: NVDA, Kurs: 99.52 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Kurse über der Kerze von Dienstag würden das bärische Szenario vorerst neutralisieren.

Mögliches bärisches Szenario

Bei weiter Kursschwäche und aufkommender Panik könnte sich der Abverkauf rasch bis zum April-Tief ausdehnen.

Meinung

Wegen eines Designfehlers soll sich die Markteinführung eines neuen Bleckwell KI-Chips um Monate verzögern. Der KI-Spezialist dürfte zwar seine Marktführerschaft in den nächsten Jahren gerade durch Software für seine Hardwarekomponenten weiter ausbauen, aber aktuell überwiegt der Gegenwind. Wer sich nicht auf der Shortseite engagieren möchte, wartet eine Stabilisierung des KI-Papiers ab.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 2.43 Bio. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 37.04 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu NVIDIA ist neutral
  • Quellennachweis: -
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 08.08.2024

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Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

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