Nach den Vorgaben der EU müsste ein umfassendes Energy Sharing in Deutschland bereits seit Mitte 2021 möglich sein. Doch in keinem Gesetz sind die Regelungen bisher umgesetzt, weshalb der BEE gemeinsam mit Partnern nun ein konkretes Modell vorschlägt. Die Europäische Union hat das sogenannte Energy Sharing bereits 2019 in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Art. 222 ) verankert. Es sieht vor, dass sich regionale Stromverbraucher - darunter auch Privathaushalte, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen -, zu Bürgerenergiegesellschaften formieren und gemeinsam Erneuerbaren-Anlagen betreiben. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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