Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob Rentner durch die vorübergehende Wahl einer Teilrente von der privaten Krankenversicherung dauerhaft in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) dauerhaft in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist im höheren Alter kaum mehr möglich. Zuletzt hatten Medien allerdings vermehrt von "Schlupflöchern" berichtet. Ein Wechsel ist nämlich ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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