Berlin (ots) -
Bislang darf die Polizei in Deutschland Gesichtserkennungstechnologien nur "historisch" nutzen (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181062.neue-technik-mehrere-bundesbehoerden-ruesten-gesichtserkennung-auf.html). Fotos mit unbekannten Personen werden dazu mit einer riesigen Lichtbilddatei von bereits bekannten Verdächtigen sowie Asylsuchenden abgeglichen. Der Einsatz "live" ist den Behörden nicht erlaubt - jedenfalls auf Bundesebene.
Bei den Länderpolizeien bröckelt diese Firewall längst, wie eine Recherche des "nd" zeigen konnte (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181467.ueberwachungstechnik-heimliche-polizeiaktion-gesichtserkennung-aus-parkendem-fahrzeug.html): In der Oberlausitz hat die Polizei an der Grenze zu Polen hochauflösende Kameras aufgestellt, um Gesichter zu fotografieren. Diese würden ebenfalls nur "historisch" genutzt, also nachträglich von Polizeibeamten mit bereits vorliegenden Bildern verglichen, hieß es von der sächsischen Polizei. Mindestens für Berlin, das diese Anlage mitnutzen darf, scheint dies aber nicht zu stimmen, wie die dortige Staatsanwaltschaft dem "nd" bestätigte.
Die von Nancy Faeser angekündigte Gesetzesänderung (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184409.gesetz-fuer-gesichtserkennung-polizeien-sollen-nach-gesichtern-im-internet-suchen.html) zur Suche mithilfe von Lichtbildern im Internet wird nun eine weitere gewichtige Hürde zum Einsatz von Gesichtserkennung schleifen. Zwar heißt es, ein Echtzeit-Einsatz "in der Öffentlichkeit" sei nicht vorgesehen. Doch was sind das Internet und Soziale Medien anderes, wenn nicht Öffentlichkeit?
Wenn sich die Polizei mit Bildern bestimmter Personen auf die Lauer legt und wartet, bis neue von ihen gepostet werden, um die Betroffenen anschließend zu verfolgen, handelt es sich trotz einer Verzögerung von wenigen Sekunden de facto um einen Echtzeit-Einsatz. Wegen des erheblichen Eingriffs in die Privatsphäre der Bürger darf dies aber nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erfolgen, so regelt es jedenfalls die Datenschutz-Grundverordnung.
Die geplante polizeiliche Nutzung von Gesichtserkennung im Internet ist außerdem eine Rasterfahndung und damit eine neue Massenüberwachung. Denn es wird dort die gesamte digitale Öffentlichkeit nach bestimmten Bildern gescannt - mit einer Software übrigens, die mitunter falsche Treffer liefert. Das hat nicht nur für die Betroffenen schwerwiegende Folgen, sondern auch für das Sicherheitsgefühl aller Nutzer im Internet. Diese werden sich zukünftig auch vom Staat stärker verfolgt fühlen und ihre Profile in Sozialen Medien vielleicht lieber auf "privat" stellen. Das ist keine Paranoia sondern Grund genug, die neuen Faeser-Pläne zum Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien abzulehnen.
Pressekontakt:
nd.DerTag / nd.DieWoche
Redaktion
Telefon: 030/2978-1722
Original-Content von: nd.DerTag / nd.DieWoche, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/59019/5841271
Bislang darf die Polizei in Deutschland Gesichtserkennungstechnologien nur "historisch" nutzen (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181062.neue-technik-mehrere-bundesbehoerden-ruesten-gesichtserkennung-auf.html). Fotos mit unbekannten Personen werden dazu mit einer riesigen Lichtbilddatei von bereits bekannten Verdächtigen sowie Asylsuchenden abgeglichen. Der Einsatz "live" ist den Behörden nicht erlaubt - jedenfalls auf Bundesebene.
Bei den Länderpolizeien bröckelt diese Firewall längst, wie eine Recherche des "nd" zeigen konnte (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181467.ueberwachungstechnik-heimliche-polizeiaktion-gesichtserkennung-aus-parkendem-fahrzeug.html): In der Oberlausitz hat die Polizei an der Grenze zu Polen hochauflösende Kameras aufgestellt, um Gesichter zu fotografieren. Diese würden ebenfalls nur "historisch" genutzt, also nachträglich von Polizeibeamten mit bereits vorliegenden Bildern verglichen, hieß es von der sächsischen Polizei. Mindestens für Berlin, das diese Anlage mitnutzen darf, scheint dies aber nicht zu stimmen, wie die dortige Staatsanwaltschaft dem "nd" bestätigte.
Die von Nancy Faeser angekündigte Gesetzesänderung (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184409.gesetz-fuer-gesichtserkennung-polizeien-sollen-nach-gesichtern-im-internet-suchen.html) zur Suche mithilfe von Lichtbildern im Internet wird nun eine weitere gewichtige Hürde zum Einsatz von Gesichtserkennung schleifen. Zwar heißt es, ein Echtzeit-Einsatz "in der Öffentlichkeit" sei nicht vorgesehen. Doch was sind das Internet und Soziale Medien anderes, wenn nicht Öffentlichkeit?
Wenn sich die Polizei mit Bildern bestimmter Personen auf die Lauer legt und wartet, bis neue von ihen gepostet werden, um die Betroffenen anschließend zu verfolgen, handelt es sich trotz einer Verzögerung von wenigen Sekunden de facto um einen Echtzeit-Einsatz. Wegen des erheblichen Eingriffs in die Privatsphäre der Bürger darf dies aber nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erfolgen, so regelt es jedenfalls die Datenschutz-Grundverordnung.
Die geplante polizeiliche Nutzung von Gesichtserkennung im Internet ist außerdem eine Rasterfahndung und damit eine neue Massenüberwachung. Denn es wird dort die gesamte digitale Öffentlichkeit nach bestimmten Bildern gescannt - mit einer Software übrigens, die mitunter falsche Treffer liefert. Das hat nicht nur für die Betroffenen schwerwiegende Folgen, sondern auch für das Sicherheitsgefühl aller Nutzer im Internet. Diese werden sich zukünftig auch vom Staat stärker verfolgt fühlen und ihre Profile in Sozialen Medien vielleicht lieber auf "privat" stellen. Das ist keine Paranoia sondern Grund genug, die neuen Faeser-Pläne zum Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien abzulehnen.
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