Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
in der Satzung der Schlenk SE war die Bestellung des ersten Aufsichtsrates der Schlenk SE im Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen und die dazu ergangene Rechtsprechung auf die Dauer von zwei Jahren beschränkt. Die Bestellung endet deshalb gem. § 7 der Satzung der Schlenk SE zwei Jahre nach der Bestellung. Die Bestellung ist mit der Eintragung der Umwandlung der Carl Schlenk AG in die Schlenk SE in das Handelsregister am 13.02.2023 wirksam geworden, so dass die Bestellung des derzeitigen Aufsichtsrates mit Ablauf des 13.02.2025 enden würde.
Vorstand und Aufsichtsrat der Schlenk SE halten es für sinnvoll, nicht bis zum letzten Moment zu warten, sondern die Wiederbestellung der Aufsichtsräte und die im Übrigen für die Zukunft notwendige Satzungsänderung alsbald vorzunehmen.
Nur zu diesem Zweck ist die am Montag, den 23.09.2024, um 10 Uhr in den Geschäftsräumen der Schlenk SE, Barnsdorfer Hauptstr. 5, 91154 Roth-Barnsdorf, stattfindende außerordentliche Hauptversammlung anberaumt, für die Sie hiermit eingeladen werden.
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