Obwohl Immobilienmakler schon seit 2014 ihren privaten Kunden in den meisten Fällen ein Widerrufsrecht für ihre Leistung anbieten müssen, kämpfen nach unseren Erfahrungen immer noch viele Vermittler mit den Regelungen. Das kann schmerzlich enden. Denn wenn ein Makler seinen Kunden nicht korrekt über sein Widerrufsrecht informiert, dann beginnt die übliche 14tägige Frist nicht zu laufen. Der Kunde kann 12 Monate und 14 Tage lang die Beauftragung des Maklers widerrufen und schuldet keine Courtage. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 Roland Klaus