Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute: Richtig abgesichert in die Ausbildung - Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Tipps zum Versicherungsschutz für Auszubildende
In diesen Wochen beginnt für viele junge Menschen ein aufregender Lebensabschnitt. Mit dem Start ihrer Ausbildung treten sie ins Berufsleben ein. Neue Aufgaben, Pläne und Herausforderungen kommen auf die Berufseinsteiger zu. Da steht das Thema Versicherungen sicher nicht an erster Stelle. Dennoch sollten sie sich damit auseinandersetzen, um im Fall der Fälle Geld und Nerven zu sparen.
"Am wichtigsten sind für Azubis die Privathaftpflichtversicherung und die Absicherung der Arbeitskraft durch eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Krankenversicherung ist ohnehin Pflicht", sagt man bei Bund der Versicherten e. V. (BdV).
Die Ausbildungsvergütung gilt als sozialversicherungspflichtiges Einkommen, daher müssen sich Azubis bei einer betrieblichen Ausbildung mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. "Wenn die Auszubildenden nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn eine Versicherungsbescheinigung vorlegen, wird der Ausbildungsbetrieb sie bei der Kasse versichern, bei der sie vorher über die Eltern versichert waren", sagt man beim BdV.
Zu den wichtigsten freiwilligen Versicherungen zählt die private Haftpflichtversicherung, da sie vor den finanziellen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht schützt. Wer einer anderen Person einen Schaden zufügt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Das kann besonders bei Personenschäden sehr teuer werden. Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die man anderen schuldhaft zugefügt hat und wehrt Schadensersatzansprüche ab, die jemand zu Unrecht erhebt. "Meist sind Azubis bis zum 25. Lebensjahr über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert - sofern diese eine abgeschlossen haben. Es lohnt sich also, vor Abschluss einer eigenen Police beim Versicherer der Eltern nachzufragen, ob und wie lange man mitversichert ist", heißt es.
Die Absicherung der Arbeitskraft durch eine private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist auch für junge Menschen besonders wichtig. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird in den ersten fünf Jahren nur nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit gezahlt. Und auch danach sind ihre Leistungen oftmals zeitlich befristet und in der Höhe nicht ausreichend, um den erreichten Lebensstandard bei dauerhaftem Arbeitskraftverlust zu sichern. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine vereinbarte Rente, wenn der zuletzt - wie in gesunden Tagen - ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann.
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