DJ PTA-Adhoc: Addiko Bank AG: EZB stellt Ruhen der Stimmrechte von Alta Pay Group d.o.o. und Diplomat Pay d.o.o. fest
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Wien (pta/13.08.2024/17:50) - Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Addiko Bank AG heute darüber informiert, dass die EZB festgestellt hat, dass Alta Pay Group d.o.o. (im Folgenden "Alta Pay Group") und Diplomat Pay d.o.o. (nachfolgend "Diplomat") gemeinsam eine qualifizierte Beteiligung in Höhe von insgesamt 19,62% der Aktien der Addiko Bank AG erworben und es unterlassen haben, dies gemäß § 20 Abs. 1 des österreichischen Bankwesengesetzes der FMA anzuzeigen.
Die EZB hat ferner festgestellt, dass gemäß § 20 Abs. 4 des österreichischen Bankwesengesetzes (BWG) die Stimmrechte im Zusammenhang mit den 9,63% der Aktien der Addiko Bank AG, die die Alta Pay Group hält, und den 9,99% der Aktien der Addiko Bank AG, die Diplomat hält, daher ex lege ruhen, d.h. 12,75% seit dem 27. März 2024 und 19,62% seit dem 22. Juli 2024, bis die EZB feststellt, dass der Erwerb einer Beteiligung gemäß § 20a Abs. 2 des österreichischen Bankwesengesetzes nicht untersagt worden wäre.
Darüber hinaus hat die EZB mitgeteilt, dass sie gemäß § 20 Abs. 6 des österreichischen Bankwesengesetzes beim Handelsgericht Wien die Bestellung eines Treuhänders für die ruhenden Stimmrechte beantragen und das Gericht von ihrer Feststellung informieren wird, dass Alta Pay Group und Diplomat gemeinsam handeln, dass sie gemeinsam die 10%-Schwelle für eine qualifizierte Beteiligung überschreiten und dass sie dies der zuständigen Behörde (FMA) nicht angezeigt haben.
Darüber hinaus hat die EZB hinzugefügt, dass für den Fall, dass eine der beiden genannten Parteien oder eine andere mit ihnen gemeinsam handelnde Partei ohne vorherige Anzeige gemäß § 20 Abs. 1 des österreichischen Bankwesengesetzes weitere Anteile an der Addiko Bank AG erwerben sollte, das gesetzliche Ruhen der Stimmrechte sich auch auf diese Aktien erstrecken würde.
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August 13, 2024 11:50 ET (15:50 GMT)