Kaufsignal nach Rücksetzer!
Rückblick
Auf die Konsolidierung der Aktie in den letzten Monaten folgte eine stark bullische Aufwärtsbewegung, welcher das United Health-Papier auf ein neues Rekordhoch ziehen ließ. Der jüngste Rücksetzer zum EMA-20 hat wieder Käufer angelockt.
UnitedHealth-Aktie: Chart vom 13.08.2024, Kürzel: UNH, Kurs: 574.24 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Mit Kursen über 572.50 USD haben wir bereits ein Kaufsignal der Aktie des Gesundheitsdienstleisters bekommen.
Mögliches bärisches Szenario
Solange sich die Notierungen über der 20-Tagelinie halten können, bleiben die Bullen am Ball.
Meinung
Die Aktien des in Minnesota ansässigen Unternehmens konnten im Juli stark zulegen, da die Schätzungen der Wall Street für den Gewinn im zweiten Quartal übertroffen wurden. United Health signalisierte auch, dass es den Aktienrückkauf wieder aufnehmen würde. Dieser war aufgrund eines Cyberangriffs ausgesetzt worden. Die Zahlen des führenden amerikanischen Krankenversicherers haben Mut für wieder bessere Zeiten gemacht. Ein Überschreiten der 600-USD-Kursmarke dürfte nur eine Frage der Zeit sein.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 530.26 Mrd. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 2.04 Mrd. USD
- Meine Meinung zu UnitedHealth ist bullisch
- Quellennachweis: -
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 14.08.2024
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in UNH hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von