Sachsen-Anhalt: Mehr Härte bei Terrorgefahr (ots) -
Die Polizei in Sachsen-Anhalt soll zum Verhindern von Verbrechen mehr Befugnisse bekommen. Dazu will Landesinnenministerin Tamara Zieschang (CDU) bis zum Jahresende eine Gesetzesnovelle vorlegen, wie sie der MZ ankündigte. Deutlich ausweiten will sie die Möglichkeit, potenzielle Terroristen bereits vorsorglich festzusetzen.
Derzeit darf der sogenannte Verhinderungsgewahrsam in Sachsen-Anhalt maximal vier Tage dauern und muss durch einen Richter angeordnet werden. Rechtlich gesehen handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um ein Instrument, um Rechtsbrüche im Voraus zu verhindern und drohende Gefahren abzuwehren. Zieschang will die zulässige Frist von vier auf 14 Tage verlängern, mit der Möglichkeit zur Ausweitung um weitere 14 und noch einmal sieben Tage, maximal also 35 Tage.
Zieschang betonte, diese Möglichkeit sei nicht zur Abwehr minderschwerer Vergehen vorgesehen. "Bei der geplanten zeitlichen Ausweitung des Präventivgewahrsams geht es allein um die Verhinderung von terroristischen Straftaten, nicht um das Festsetzen von Klimaklebern", sagte die Politikerin. Sie setzt sich damit von Bayern ab. Die Polizei dort hatte 2022 mehrere Klimaaktivisten präventiv in Haft genommen. Nach dem bayerischen Polizeigesetz ist das bis zu zwei Monate lang zulässig.
Die Pläne zur Gesetzesverschärfung sind eine Reaktion auf den Fall eines terrorverdächtigen Irakers aus dem vergangenen Winter. Der in Oschersleben (Landkreis Börde) lebende 20-Jährige soll Pläne geschmiedet haben, auf dem Weihnachtsmarkt von Hannover Menschen mit einem Messer anzugreifen. Die Polizei setzte den Mann nicht an seinem Wohnort in Sachsen-Anhalt, sondern an seinem Arbeitsort im niedersächsischen Helmstedt fest. Nach MZ-Informationen geschah dies bewusst wegen der dortigen Möglichkeit eines längeren Gewahrsams. Die jetzt von Zieschang vorgeschlagene Arrestdauer stammt aus dem niedersächsischen Polizeigesetz. Der Iraker wurde im Dezember aus dem Gewahrsam heraus in seine Heimat abgeschoben.
Direkt nach dem Vorfall hatte der SPD-Innenpolitiker Rüdiger Erben gefordert, die Regeln für Verhinderungsgewahrsam aus Niedersachsen zu übernehmen. Tamara Zieschang sprach sich damals sogar für eine maximal zweimonatige Dauer aus, hat davon nun aber Abstand genommen.
In das Polizeigesetz aufnehmen will die Ministerin zudem die Möglich zum automatischen Erfassen von Autokennzeichen durch Kameras. Auch hier soll es um das Verhindern von Straftaten gehen. Bereits in zwölf Bundesländern werde die Kennzeichenerfassung zur Gefahrenabwehr praktiziert, sagte Zieschang. "Es geht zum Beispiel darum, die Anreise von gewaltbereiten, teilweise international agierenden Hooligans zu verhindern." Mindestens auf Autobahnen, "vielleicht auch auf Bundesstraßen" solle die Erfassung kommen. Dazu sei sie derzeit mit den Regierungsfraktionen im Gespräch. Bereits jetzt übermittelt Sachsen-Anhalt Fahndungsdaten an die Erfassungssysteme anderer Bundesländer, etwa an Sachsen und Brandenburg.
Die Kennzeichenerfassung hat bereits mehrfach Gerichte beschäftigt. In Brandenburg stufte das Landgericht Frankfurt/Oder 2022 die Praxis, sämtliche Fahrzeuge zu fotografieren und die Kennzeichen zeitlich unbegrenzt abzuspeichern, als unzulässig ein.
Das Verfahren greife "in erheblicher Weise in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein", urteilte das Gericht. Durch die unbefristete Speicherung hätten die Behörden das Bewegungsverhalten von weiten Teilen der Bevölkerung nachvollziehen können. Geklagt hatte ein Mitglied der Piratenpartei.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/47409/5845851
Die Polizei in Sachsen-Anhalt soll zum Verhindern von Verbrechen mehr Befugnisse bekommen. Dazu will Landesinnenministerin Tamara Zieschang (CDU) bis zum Jahresende eine Gesetzesnovelle vorlegen, wie sie der MZ ankündigte. Deutlich ausweiten will sie die Möglichkeit, potenzielle Terroristen bereits vorsorglich festzusetzen.
Derzeit darf der sogenannte Verhinderungsgewahrsam in Sachsen-Anhalt maximal vier Tage dauern und muss durch einen Richter angeordnet werden. Rechtlich gesehen handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um ein Instrument, um Rechtsbrüche im Voraus zu verhindern und drohende Gefahren abzuwehren. Zieschang will die zulässige Frist von vier auf 14 Tage verlängern, mit der Möglichkeit zur Ausweitung um weitere 14 und noch einmal sieben Tage, maximal also 35 Tage.
Zieschang betonte, diese Möglichkeit sei nicht zur Abwehr minderschwerer Vergehen vorgesehen. "Bei der geplanten zeitlichen Ausweitung des Präventivgewahrsams geht es allein um die Verhinderung von terroristischen Straftaten, nicht um das Festsetzen von Klimaklebern", sagte die Politikerin. Sie setzt sich damit von Bayern ab. Die Polizei dort hatte 2022 mehrere Klimaaktivisten präventiv in Haft genommen. Nach dem bayerischen Polizeigesetz ist das bis zu zwei Monate lang zulässig.
Die Pläne zur Gesetzesverschärfung sind eine Reaktion auf den Fall eines terrorverdächtigen Irakers aus dem vergangenen Winter. Der in Oschersleben (Landkreis Börde) lebende 20-Jährige soll Pläne geschmiedet haben, auf dem Weihnachtsmarkt von Hannover Menschen mit einem Messer anzugreifen. Die Polizei setzte den Mann nicht an seinem Wohnort in Sachsen-Anhalt, sondern an seinem Arbeitsort im niedersächsischen Helmstedt fest. Nach MZ-Informationen geschah dies bewusst wegen der dortigen Möglichkeit eines längeren Gewahrsams. Die jetzt von Zieschang vorgeschlagene Arrestdauer stammt aus dem niedersächsischen Polizeigesetz. Der Iraker wurde im Dezember aus dem Gewahrsam heraus in seine Heimat abgeschoben.
Direkt nach dem Vorfall hatte der SPD-Innenpolitiker Rüdiger Erben gefordert, die Regeln für Verhinderungsgewahrsam aus Niedersachsen zu übernehmen. Tamara Zieschang sprach sich damals sogar für eine maximal zweimonatige Dauer aus, hat davon nun aber Abstand genommen.
In das Polizeigesetz aufnehmen will die Ministerin zudem die Möglich zum automatischen Erfassen von Autokennzeichen durch Kameras. Auch hier soll es um das Verhindern von Straftaten gehen. Bereits in zwölf Bundesländern werde die Kennzeichenerfassung zur Gefahrenabwehr praktiziert, sagte Zieschang. "Es geht zum Beispiel darum, die Anreise von gewaltbereiten, teilweise international agierenden Hooligans zu verhindern." Mindestens auf Autobahnen, "vielleicht auch auf Bundesstraßen" solle die Erfassung kommen. Dazu sei sie derzeit mit den Regierungsfraktionen im Gespräch. Bereits jetzt übermittelt Sachsen-Anhalt Fahndungsdaten an die Erfassungssysteme anderer Bundesländer, etwa an Sachsen und Brandenburg.
Die Kennzeichenerfassung hat bereits mehrfach Gerichte beschäftigt. In Brandenburg stufte das Landgericht Frankfurt/Oder 2022 die Praxis, sämtliche Fahrzeuge zu fotografieren und die Kennzeichen zeitlich unbegrenzt abzuspeichern, als unzulässig ein.
Das Verfahren greife "in erheblicher Weise in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein", urteilte das Gericht. Durch die unbefristete Speicherung hätten die Behörden das Bewegungsverhalten von weiten Teilen der Bevölkerung nachvollziehen können. Geklagt hatte ein Mitglied der Piratenpartei.
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