Kann ein Versicherter erkennen, ob ein "bekannter medizinischer Zustand" bei einer Auslandsreisekrankenversicherung zu einem Leistungsausschluss führt? Nein, sagt der BGH im Falle eines USA-Reisenden und erklärt die entsprechende Ausschlussklausel für intransparent. Ein Versicherter, bei dem bereits bei Reisebuchung ein Diabetes Mellitus Typ 2 bestand und der während eines Florida-Urlaubs einige Tage stationär behandelt werden musste, unterhielt bei einem Versicherer eine Auslandskrankenschutzversicherung. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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