Eine ungewöhnliche Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete über den Mietspiegel hinaus lässt sich nicht mit einem Anstieg des Verbrauchpreisindex begründen, so das Landgericht München. Es ist eine Entscheidung von grundlegender Bedeutung. Der Stichtagszuschlag beschreibt eine Mieterhöhung, die zu einem festgelegten Zeitpunkt wirksam wird, um die Miete an gestiegene Marktpreise oder Kosten anzupassen. In der Praxis fordern Vermieter dabei mitunter Erhöhungen, die über die Anpassung der Miete ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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