Landwirte dürfen jetzt bei aufgeständerten Anlagen bis zu 70 Prozent der Fläche für die Legehennenhaltung mit Photovoltaik überdachen. Bei bodennahen Anlagen liegt die Grenze bei 50 Prozent. Die Überdachung von Flächen für die Freiland-Legehennenhaltung mit Photovoltaik dient nicht nur dem Klimaschutz, sondern auch dem Tierwohl: Die Module bieten den Vögeln Schutz vor Niederschlag und starker Sonneneinstrahlung. Bis zum Herbst 2023 ließ die EU diese Form der Doppelnutzung solcher Flächen allerdings nicht zu. Mit der Delegierten Verordnung 2023/2465 hat die EU dies schließlich erlaubt - unter der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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