Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 20. August 2024, die Verordnung über den Verkehr mit Ausgangsstoffen für Explosivstoffe im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verabschiedet.
Die Verordnung dient der Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe. Das Hauptziel der EU-Verordnung ist es, durch eine strengere Kontrolle des Zugangs zu bestimmten chemischen Stoffen, die zur Herstellung von illegalen Explosivstoffen verwendet werden könnten, die Sicherheit im EWR zu erhöhen. Ausgangsstoffe für Explosivstoffe sind chemische Substanzen, die in Produkten des täglichen Gebrauchs enthalten sein können, wie zum Beispiel Wasserstoffperoxid in Desinfektionsmitteln. In bestimmten Konzentrationen können diese Substanzen zur Herstellung von selbstgebauten Sprengstoffen verwendet werden.
Die neue Verordnung regelt die Herstellung, den Erwerb, den Besitz, die Weitergabe und den Verkauf von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe durch private Nutzer sowie die Bereitstellung von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe auf dem Markt. Die Umsetzung der EU-Verordnung erfolgt dabei mittels Verweistechnik auf der Grundlage des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren. Dadurch sollen die Rechtsvorschriften über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe harmonisiert werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 80
katja.gey@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100922234
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 20. August 2024, die Verordnung über den Verkehr mit Ausgangsstoffen für Explosivstoffe im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verabschiedet.
Die Verordnung dient der Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe. Das Hauptziel der EU-Verordnung ist es, durch eine strengere Kontrolle des Zugangs zu bestimmten chemischen Stoffen, die zur Herstellung von illegalen Explosivstoffen verwendet werden könnten, die Sicherheit im EWR zu erhöhen. Ausgangsstoffe für Explosivstoffe sind chemische Substanzen, die in Produkten des täglichen Gebrauchs enthalten sein können, wie zum Beispiel Wasserstoffperoxid in Desinfektionsmitteln. In bestimmten Konzentrationen können diese Substanzen zur Herstellung von selbstgebauten Sprengstoffen verwendet werden.
Die neue Verordnung regelt die Herstellung, den Erwerb, den Besitz, die Weitergabe und den Verkauf von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe durch private Nutzer sowie die Bereitstellung von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe auf dem Markt. Die Umsetzung der EU-Verordnung erfolgt dabei mittels Verweistechnik auf der Grundlage des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren. Dadurch sollen die Rechtsvorschriften über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe harmonisiert werden.
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