Pivot- und Allzeithoch im Visier!
Verdoppelt Blackstone den Gewinn gegenüber dem Vorjahr?
Blackstone (BX) - ISIN US09260D1072
Rückblick: In einer übergeordneten Seitwärtsbewegung notiert die Blackstone-Aktie nach einem Rücksetzer vom Pivot- und Allzeithoch knapp über dem 20er-EMA. Die letzte Tageskerze mit der langen Lunte nach unten und dem Schlusskurs über der grünen Linie ist tendenziell bullisch zu deuten.
Blackstone-Aktie: Chart vom 21.08.2024, Kürzel: BX Kurs: 134.75 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Beim Überschreiten der letzen Tageskerze wäre eine Aufwärtsbewegung in Richtung Pivot- und Allzeithoch denkbar. Frische Quartalszahlen gibt es erst am 17. Oktober, so dass diese einen längerer Swingtrade nicht stören würden.
Mögliches bärisches Szenario
Das Geschäft der Private-Equity-Firmen ist generell schwierig einzuschätzen, da die Finanzergebnisse der aufgekauften Firmen oft nicht allzu transparent sind und Restrukturierungsprozesse im Gange sind. Daher sollte wir auch nicht zu lange an der Blackstone-Aktie festhalten, sofern sie unter die untere gelbe Linie fällt.
Meinung:
Blackstone ist in Deutschland bekannt geworden, weil es daran scheiterte, die Medienrechte der Fußball-Bundesliga zu erwerben. Das Kerngeschäft der Investmentgesellschaft mit Sitz in New York liegt im Private-Equity-Bereich, wo sie Beteiligungen an Unternehmen erwirbt, diese umstrukturiert und später gewinnbringend weiterveräußert. Darüber hinaus ist man auch in anderen Geschäftsfeldern wie Immobilien, Infrastruktur und Hedgefonds aktiv. Das Unternehmen nimmt Kapital von institutionellen Investoren wie Pensionsfonds, Versicherungen und Stiftungen auf und investiert diese Gelder mit dem Ziel, für die Anleger hohe Renditen zu erwirtschaften. Für 2024 wird eine Verdopplung des Gewinns gegenüber dem Vorjahr erwartet.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 164.58 Mrd. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 448.16 Mio. USD
- Meine Meinung zu Blackstone ist bullisch.
- Quellennachweis: -
- Veröffentlichungsdatum: 21.08.2024
- Autor: Thomas Canali
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein möglicher Interessenskonflikt vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von