Der Bundefinanzhof (BFH) hält den gesetzlichen Zinssatz von 6,0 Prozent pro Jahr für sogenannte Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Diese werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder eine Erstattung um mehr als 15 Monate verzögern. Der konkrete Fall: Ein Bürger hatte seinen Einkommensteuerbescheid für 2012 angefochten. Dessen Vollziehung setzte das Finanzamt aus. Die Klage war erfolglos. Aussetzungszinsen von 6 Prozent p.a. wurden für ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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